WasDennNun hat den Flyer wohl gefunden
Opa, das wäre ja hier genau die Frage. Ich konnte mich noch dunkel an diese Aussagen erinnern, welche auch nochmal in dem dbb Flyer aufgegriffen werden. Du führst ja auch weiter aus, dass der Dienstherr nicht mal dazu verpflichtet gewesen wäre, die Entscheidung zu begründen. Dies vermag ich aber in Hinblick auf die Aussagen im Flyer nicht zu glauben.
Der Punkt für mich ist einfach, ob sich das HA richtig und ausreichend verhalten hat. Und gerade wegen dem Flyer bin ich nun völlig verunsichert, ob ein „Dreizeiler“ ausreichend ist.
Die Aussage, dass eine dienstliche Notwendigkeit nicht erkannt wird, ist natürlich DAS Totschlagargument. Verständlicherweise hinterlässt es aber den Kollegen mit Fragen. Macht das Ganze aber evtl. angreifbar...
Hain, der Kollege hat sogar eine Planstelle inne und hat nun, nach einigen Jahren für sich entschlossen, diesen Antrag zu stellen. Eine Kollision, kann ich mangels anderer potentieller Kandidaten, nicht erkennen. Es sind mehrere Stellen im Bereich des g.D. (2.1) offen.
Der demographische Wandel schlägt langsam, aber sicher derbe zu. Wir haben aktuell keine Studenten. Keine Auszubildenden. Der Kollege ist mit Ende 20 der aktuell jüngste. Die nächste Kollegin, die in Frage kommen würde, ist 40+.
Ein Auswahlverfahren benötige ich doch icht!? Es geht um die „Verbeamtung“ auf den aktuellen Dienstposten.
Planstelle A10 – E9c.
Aber eins nach dem anderen.