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[NW] Ablehnung der Verbeamtung - Begründung des AG
mj23:
--- Zitat von: BeamterimNorden am 05.05.2022 20:10 ---Der Ausschreibungstext passt, damit kann später dann auch verbeamtet werden.
Der bisherige Stelleninhaber muss sich dann zwar noch einmal auf seine eigene Stelle neu bewerben, doch seien wir mal ehrlich, wenn er sich da dann nicht durchsetzt bestehen ganz andere Probleme ;)
--- End quote ---
Dass verbeamtet werden kann war ja eigentlich nie das richtige Problem, mit Ausnahme der erforderlichen erneuten Bestenauslese, wie Du es ja auch schreibst.
Es ändert doch aber nichts an der Problematik, dass gar nicht verbeamtet werden muss. Auch wenn es früher gemacht worden ist und jetzt wieder halbherzig besteht immer noch kein Anspruch.
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