Liebe Kollegen,
ich bin gerade als Azubi in der Personalabteilung einer Stadtverwaltung eingesetzt.
Die Expertise lässt hier leider zu wünschen übrig; so stellt sich im Kollegium gerade die Frage, ob nach bereits zugestellter Versetzungsverfügung die Stadt grundsätzlich die Versetzung "zurücknehmen" kann, wenn das Versetzungsdatum noch nicht erreicht ist. Es handelt sich um eine Versetzung auf eigenen Antrag zu einer Landesbehörde. Nun haben sich für die betroffene Kollegin wohl neue Möglichkeiten in der Stadtverwaltung eröffnet. Falls eine Rücknahme möglich ist, müssen beide Dienstherren zustimmen?
Über Denkanstöße wäre ich dankbar.