Autor Thema: Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten  (Read 1476 times)

NutzerABC

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Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« am: 13.04.2022 20:00 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 5 Jahren auf befristeten Projektstellen bei meinem Arbeitgeber (Uni), wo die Laufzeit meines Vertrages meistens immer einfach nur verlängert wurde. Vor 4 Monaten wurde ich komplett neu eingestellt (neue Bewerbung, neuer Arbeitsvertrag). Im neuen Arbeitsvertrag steht, dass die ersten 6 Monate des befristeten Verhältnisses als Probezeit vereinbart werden.

$ 30 (4) des TV-L sagt ich kann jetzt einfach mit Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss kündigen, also wenn ich mich beeile noch zum 31.4.

Zu den allgemeinen Kündigungsfristen in § 30 (5) gibt es die Protokollerklärung "Bei mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.", die mich jetzt verunsichert.

Ist das eine Regelung für nach der Probezeit oder macht mir das meinen Kündigungsplan gerade kaputt? Ich würde halt wirklich gerne zu diesem Datum auch kündigen.

cyrix42

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #1 am: 13.04.2022 21:11 »
Tatsächlich hat die erneute Probezeit keinerlei Auswirkung. Den Satz hätte man auch aus dem Vertrag streichen können, ohne, dass dies irgendetwas geändert hätte. Insofern hast du schon längere Kündigungsfristen.

Was aber spricht gegen einen Auflösungsvertrag? Da müssen von beiden Seiten keine Fristen eingehalten werden, solang man sich nur einig ist. Ich jedenfalls habe über solche schon häufiger den Arbeitgeber in kürzerer Zeit, als die jeweilige Kündigungsfrist vorggeben hätte, gewechselt.

NutzerABC

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #2 am: 13.04.2022 23:25 »
Tatsächlich hat die erneute Probezeit keinerlei Auswirkung. Den Satz hätte man auch aus dem Vertrag streichen können, ohne, dass dies irgendetwas geändert hätte. Insofern hast du schon längere Kündigungsfristen.
Gerade weil im Tarifvertrag von "weitere vereinbarte Probezeiten" "Bei mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen" die Rede ist, hätte ich gedacht, dass es geht.
Aber schade, dass es so nicht geht.

Was aber spricht gegen einen Auflösungsvertrag? Da müssen von beiden Seiten keine Fristen eingehalten werden, solang man sich nur einig ist. Ich jedenfalls habe über solche schon häufiger den Arbeitgeber in kürzerer Zeit, als die jeweilige Kündigungsfrist vorggeben hätte, gewechselt.

Grunstäzlich nichts. Im Personalbereich geht nur alles sehr langsam voran und ich hab Angst, dass es ewig dauert, bis das umgesetzt ist. Hätte ich das jetzt einfach einreichen können, wäre alles, was für micht dran hängt (Umzug usw.), besser und sicherer planbar.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #3 am: 14.04.2022 06:21 »
Tatsächlich hat die erneute Probezeit keinerlei Auswirkung. Den Satz hätte man auch aus dem Vertrag streichen können, ohne, dass dies irgendetwas geändert hätte. Insofern hast du schon längere Kündigungsfristen.
Gerade weil im Tarifvertrag von "weitere vereinbarte Probezeiten" "Bei mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen" die Rede ist, hätte ich gedacht, dass es geht.
Aber schade, dass es so nicht geht.

Was aber spricht gegen einen Auflösungsvertrag? Da müssen von beiden Seiten keine Fristen eingehalten werden, solang man sich nur einig ist. Ich jedenfalls habe über solche schon häufiger den Arbeitgeber in kürzerer Zeit, als die jeweilige Kündigungsfrist vorggeben hätte, gewechselt.

Grunstäzlich nichts. Im Personalbereich geht nur alles sehr langsam voran und ich hab Angst, dass es ewig dauert, bis das umgesetzt ist. Hätte ich das jetzt einfach einreichen können, wäre alles, was für micht dran hängt (Umzug usw.), besser und sicherer planbar.
Dann kündigst du halt zum Wunschtermin und wartest nicht ab, was die llangsame  Verwaltung draus macht, sondern handelst so wie es dir gefällt.
Denn wenn die nicht fristgerecht gegen deine fehlerhafte Kündigung klagen, ist diese rechtskräftig.

So habe ich es zumindest verstanden.
Und ansonsten was soll denn passieren? Es wird keine Polizei kommen und dich in Ketten gelegt zur Arbeit schleppen. Das maximale was dir passieren kann ist ein schlechtes Zeugnis.

KingTut

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #4 am: 14.04.2022 08:46 »
Die neue Probezeit ist unzulässig. Daher ist auch die 2-wöchige Kündigungsfrist nicht anwenbar.
Du könntest höchstens versuchen, auf Dummfang zu gehen. Wenn der AG von der Rechtmäßigkeit seiner Probezeit-Regelung ausgeht, dann kannst du auch die entsprechenden Kündigungsfristen ansetzen.

cyrix42

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #5 am: 14.04.2022 08:54 »
Und ansonsten was soll denn passieren? Es wird keine Polizei kommen und dich in Ketten gelegt zur Arbeit schleppen. Das maximale was dir passieren kann ist ein schlechtes Zeugnis.

Naja, Schadensersatz-Forderungen wären zumindest theoretisch schon denkbar. Wenn etwa ein Drittmittel-Projekt deshalb durch die Lappen geht, kann man den entstandenen Schaden für die Uni ja durchaus konkret beziffern.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist bei mehreren Probezeiten
« Antwort #6 am: 14.04.2022 11:14 »
Und ansonsten was soll denn passieren? Es wird keine Polizei kommen und dich in Ketten gelegt zur Arbeit schleppen. Das maximale was dir passieren kann ist ein schlechtes Zeugnis.

Naja, Schadensersatz-Forderungen wären zumindest theoretisch schon denkbar. Wenn etwa ein Drittmittel-Projekt deshalb durch die Lappen geht, kann man den entstandenen Schaden für die Uni ja durchaus konkret beziffern.
Sofern kein Organisationsversagen vorlag, da eine Vertretung existierte, die leider auch ausgefallen ist.
Und die fehlenden Einnahmen für Personal (welches nicht bezahlt werden muss), weil das Projekt gekündigt wurde, ist kein Schaden.