Hallo zusammen,
ich bin seit 5 Jahren auf befristeten Projektstellen bei meinem Arbeitgeber (Uni), wo die Laufzeit meines Vertrages meistens immer einfach nur verlängert wurde. Vor 4 Monaten wurde ich komplett neu eingestellt (neue Bewerbung, neuer Arbeitsvertrag). Im neuen Arbeitsvertrag steht, dass die ersten 6 Monate des befristeten Verhältnisses als Probezeit vereinbart werden.
$ 30 (4) des TV-L sagt ich kann jetzt einfach mit Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss kündigen, also wenn ich mich beeile noch zum 31.4.
Zu den allgemeinen Kündigungsfristen in § 30 (5) gibt es die Protokollerklärung "Bei mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.", die mich jetzt verunsichert.
Ist das eine Regelung für nach der Probezeit oder macht mir das meinen Kündigungsplan gerade kaputt? Ich würde halt wirklich gerne zu diesem Datum auch kündigen.