Autor Thema: Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"  (Read 8284 times)

sebbo83

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Hallo,

letztes Jahr habe ich einen Versuch gestartet meine Eingruppierung von der Personalabteilung prüfen zu lassen. Daraufhin gab es eine Videokonferenz und nachträglich einigen Email- und Postverkehr. Unter anderem wurde meine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung an die aktuellen Arbeiten angepasst. Meine Referatsleitung sowie mein Abteilungsleiter haben mir dabei viel geholfen und die volle Unterstützung zukommen lassen.
Die Tätigkeitsbeschreibung und -merkmale wurden von uns so erarbeitet, dass als Ergebnis mindestens eine E12 hätte rauskommen müssen, ehr sogar höher. Wir haben hierzu die Entgeltordnung zum TV-L herangezogen und gerade auf die hohe Verantwortung, die besondere Schwierigkeit der Aufgaben bzw. die Spezialaufgaben von mindestens 50 % (mindestens 1/3 führt nach Entgeltordnung zur entsprechend höheren Einstufung) hingewiesen.

Heute habe ich einen kurzen Zweizeiler von der Personalabteilung erhalten mit dem Inhalt, dass die Entgeltgruppe bestehen bleibt und im zweiten Satz, dass die übernommene Tätigkeitsdarstellung übernommen wurde.

Es gibt keine Begründung, keine Beurteilung, keine Auswertung, gar nichts. Ist das so üblich? Ich möchte gerne in Widerspruch gehen, aber kann keinen Widerspruch ohne jegliche Begründung aufbauen.

Gibt es im TV-L eine Regelung, ob nach der Überprüfung der Eingruppierung, eine Begründung oder Beurteilung erfolgt? Ich war sehr erstaunt, dass nach dem ganzen Prozess, der ein 3/4 Jahr gedauert hat, ein negativer Zweizeiler verschickt wird.

Organisator

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Heute habe ich einen kurzen Zweizeiler von der Personalabteilung erhalten mit dem Inhalt, dass die Entgeltgruppe bestehen bleibt und im zweiten Satz, dass die übernommene Tätigkeitsdarstellung übernommen wurde.

Es gibt keine Begründung, keine Beurteilung, keine Auswertung, gar nichts. Ist das so üblich? Ich möchte gerne in Widerspruch gehen, aber kann keinen Widerspruch ohne jegliche Begründung aufbauen.
Ja, das ist so üblich. Der Arbeitgeber ist nicht dir gegenüber rechenschaftspflichtig, wie er sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet. Auch ein Widerspruch ist dabei nicht vorgesehen weil er auch zu keinem anderen Ergebnis kommen kann.

Gibt es im TV-L eine Regelung, ob nach der Überprüfung der Eingruppierung, eine Begründung oder Beurteilung erfolgt? Ich war sehr erstaunt, dass nach dem ganzen Prozess, der ein 3/4 Jahr gedauert hat, ein negativer Zweizeiler verschickt wird.

Nein. Eine Überprüfung der Eingruppierung durch den Arbeitgeber ist auch nicht notwendig, da man stets richtig eingruppiert ist. Wie diese Eingruppierung tatsächlich ist kann ausschließlich das Arbeitsgericht feststellen.

neodeo2

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also bleibt dem sebbo83 nur der Weg zum Gericht?

Lars73

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E12 in welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Ingenieur?

Es braucht keine Begründung der Personalabteilung.
Wenn die Aufgabenbeschreibung klar ist bildet man sich selber eine Meinung. Fordert die Bezahlung schriftlich ein und klagt ggf.

Unklar ist natürlich ob ihr oder die Personalabteilung irrt hinsichtlich der Interpretation der Tarifmerkmale. Ggf. kann man hier die Tätigkeit knapp beschreiben, dass bekommt man eine Einschätzung.

Organisator

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also bleibt dem sebbo83 nur der Weg zum Gericht?

ja. Er hat sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet, der AG dito. Wenn man da nicht übereinkommt brauchts eine geeignete Stelle, die die Eingrupppierung feststellt. Genau dafür gibt es sogar eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

sebbo83

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Oha, der Arbeitnehmer darf also fein säuberlich alles begründen, der Arbeitgeber wohl scheinbar nicht.

Der Weg vor Gericht wird wohl schon bei uns von anderen geebnet, dann macht ein Beteiligung sinn.

sebbo83

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E12 in welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Ingenieur?


Ja

Lars73

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Im Zivilrecht muss immer der der einen Anspruch erhebt diesen Begründen.

Wenn ich sage, dass ich 1000 € von Dir möchte musst du auch nicht begründen, weshalb du sie mir nicht gibst.

Wenn der PR geschickt agiert kann er gewisse Darlegungen der Dienststelle erzwingen.

WasDennNun

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Oha, der Arbeitnehmer darf also fein säuberlich alles begründen, der Arbeitgeber wohl scheinbar nicht.
Nein, auch du bist nicht verpflichtet irgendwas dem AG gegenüber zu begründen.
Auch vor Gericht müsstest du nicht begründen.
Da zählt nur was deine auszuübenden Tätigkeiten sind (da scheint es ja zwischen dir und deinem AG Einigkeit zu geben) und dann kann das Gericht feststellen wie deine Eingruppierung ist.
Wenn der AG oder du nicht mit dem Ergebnis des ArbG einverstanden bist, dann wird erst was zu begründen zu sein.
Zitat
Der Weg vor Gericht wird wohl schon bei uns von anderen geebnet, dann macht ein Beteiligung sinn.
Sehr richtig.

Organisator

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Oha, der Arbeitnehmer darf also fein säuberlich alles begründen, der Arbeitgeber wohl scheinbar nicht.

Der Weg vor Gericht wird wohl schon bei uns von anderen geebnet, dann macht ein Beteiligung sinn.

Nein, auch du musst nichts begründen. Da weder du noch der Arbeitgeber über die Eingruppierung entscheidet, ist eine Begründung nicht notwendig.

Aufgabe des Arbeitgebers ist es, dir Tätigkeiten zu übertragen und sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Wenn du anderer Meinung zur Eingruppierung bist, legst du die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) dem Arbeitsgericht zur Prüfung vor, das dann die Eingruppierung feststellt.

sebbo83

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Vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffte, dies auch auf außergerichtlichem Wege lösen zu können.

Trotzdem eine Frage/Gedankenspiel, könnte eine Anfrage zur Prüfung beim Arbeitsministerium (also der obersten Ebene) was bringen?

WasDennNun

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Der Versuch kostet dich ja nur Zeit und kein Geld.
Und ist da nicht das Finanzministerium die oberste Ebene, die die Vorgaben macht?

sebbo83

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Der Versuch kostet dich ja nur Zeit und kein Geld.
Und ist da nicht das Finanzministerium die oberste Ebene, die die Vorgaben macht?

Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.

Danke nochmal.

Lars73

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Ihr seit nachgeordnete Behörde des Arbeitsministeriums?

sebbo83

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Nein, dem Innenministerium. Aber hier wüßte ich nicht, wohin mit solch einer Anfrage.