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[Allg] Familienzuschlag 1 (verheiratet ohne Kinder) im Trennungsjahr

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Paul Name:
Hallo und danke schon mal,

ich habe eine eigentlich einfache Frage, aber bisher keine klare Antwort gefunden.

Muss ich im Trennungsjahr (also im Jahr vor der eigentlichen Scheidung) den Familienzuschlag "kündigen", also der Besoldungsstelle die Trennung mitteilen oder erfolgt das erst nach der Scheidung?

Verwaltungsgedöns:
Ich weiß nicht wie es in deinem Bundesland ist. In Hamburg bezieht man den Zuschlag so lange, bis die Ehe durch die Scheidung aufgehoben wurde. Also auch im Trennungsjahr.

A9A10A11A12A13:
Ich würde der Besoldungsstelle nicht nur die erfolgte Scheidung mitteilen, sondern auch, falls dies mitentschieden wurde, die Modalitäten zum nachehelichen Unterhalt.

Paul Name:
Die Scheidung ist noch nicht erfolgt.
Meine Frage bezieht sich nur auf das Trennungsjahr.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Paul Name am 17.04.2022 23:58 ---Die Scheidung ist noch nicht erfolgt.
Meine Frage bezieht sich nur auf das Trennungsjahr.
--- End quote ---

Vermutlich ist es bei Ihnen genauso, wie Verwaltungsgedöns das für Hamburg geschildert hat. Da wir aber nicht wissen, in welchem Bundesland Sie tätig sind, wird sich wahrscheinlich niemand konkret äußern.

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