Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Familienzuschlag 1 (verheiratet ohne Kinder) im Trennungsjahr
Paul Name:
Ich hatte ganz vergessen das Bundesland anzugeben. Ich arbeite in Schleswig-Holstein.
Vielen Dank auf jeden Fall schon Mal für die Antworten bisher.
Gerda Schwäbel:
In § 44 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein heißt es ganz am Anfang
--- Zitat ---Zur Stufe 1 gehören Beamtinnen und Beamte, wenn sie
1. verheiratet sind oder ...
--- End quote ---
Im weiteren Verlaub des Textes gibt es keine Einschränkung, daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, so lange die Ehe besteht.
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