Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Familienzuschlag 1 (verheiratet ohne Kinder) im Trennungsjahr

<< < (2/2)

Paul Name:
Ich hatte ganz vergessen das Bundesland anzugeben. Ich arbeite in Schleswig-Holstein.
Vielen Dank auf jeden Fall schon Mal für die Antworten bisher. 

Gerda Schwäbel:
In § 44 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein heißt es ganz am Anfang

--- Zitat ---Zur Stufe 1 gehören Beamtinnen und Beamte, wenn sie
1.  verheiratet sind oder  ...
--- End quote ---

Im weiteren Verlaub des Textes gibt es keine Einschränkung, daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, so lange die Ehe besteht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version