Abgesehen davon, dass der TE nicht einer Änderung der Wochenarbeitstage unterfällt, wäre die Frage, wo hier lateral eine Änderung der Tagesvergütung stattfinden soll. Als ich auf Teilzeit gegangen bin stand das relativ zeitnah in Verbindung mit einer Höhergruppierung sowie einer tariflichen, globalen Erhöhung der Entgelte, womit sich die Brutti nicht wesentlich geändert haben. Also Zeit für eine weitere Gerichtsentscheidung?