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Umrechnung Alturlaub bei Beginn Teilzeit
interkommunal:
ich danke für die zahlreichen Antworten.
Für mich bleibt abzuwarten, ob für die Gehaltssabrechnung für den Resturlaub dann tatsächlich das taggenaue 100%-Entgelt ermittelt wird oder das doch als unmöglich angesehen wird.
Für die Verwaltungspraxis wäre eine Umrechung der Resturlaubstage *(alte %-Arbeitszeit/neue%-Arbeitszeit), bei mir demnach 12 Tage*(1/0,5)= 24 Tage, einfacher anstelle der 100%-Entgeltermittlung für die Resturlaubstage.
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