Autor Thema: [NW] Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern  (Read 5015 times)

skleinehakenkamp

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+++ EDIT: Ich habe zwischenzeitlich festgestellt, dass das oben unter den Tarifverhandlungen schon diskutiert wurde. Da war ich gar nicht drauf gekommen, da das hier kein Ergebnis von Tarifverhandlungen, sondern schlicht eine neue gesetzliche Regelung nach Gerichtsurteil ist. Sorry.+++


https://lv.recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20332&ver=8&val=20332&sg=0&menu=0&vd_back=N

Siehe insbesondere Anhang 6.

Ist das so? Meinungen? Anmerkungen?

Darin ist eine krasse Steierung der Kinderzuschläge enthalten, dass ich es kaum glauben kann.

Vor 2 Jahren mit 3 Kindern noch:

Heirat: ca. 150
K1: ca. 270
K2: ca. 120
K3: ca. 380
= 920 EUR

Heute (bzw. ab 01.12.22) dem o.g. Gesetz dann (bspw. in Mietenstufe III):

Heirat: ca. 150
K1: 330
K2: 860
K3: 830
= 2.170

Das ist mehr als eine Verdopplung. Kann das sein?
« Last Edit: 20.04.2022 04:18 von Admin2 »

NvB

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #1 am: 19.04.2022 12:36 »
Äh, du hast da ein paar Rechenfehler drin.

(alle folgenden Werte beziehen sich auf: verheiratet mit drei Kindern)

Familienzuschlag vor dem 01.01.21
= 793,92€

Familienzuschlag ab dem 01.01.21
= 1214,31€

Familienzuschlag mit 3 Kindern Mietstufe 3 ab 01.12.22
= 1698,38€

Das wären die richtigen Sätze.

dabbelju

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #2 am: 19.04.2022 12:44 »
Hallo!

Die Erhöhung ist in der Tat gewaltig (hier ähnlicher Fall, allerdings Mietenstufe II).

Ich lese das für Sie so - zunächst mal gibt es die "Nachzahlung" des regionalen Ergänzungszuschlags bei Mietenstufe III in Höhe von 440,10 Euro pro Monat für 01-11/22.

Ab 1.12. fällt dann der regionale Ergänzungszuschlag weg und wird durch den "neuen" Familienzuschlag ersetzt.

Für Sie dann konkret (kenne jetzt die Besoldungsgruppe nicht):
Stufe I (=verheiratet): ca. 150
Stufe III (=2 Kinder, Mietstufe III): ca. 860 Euro
3. Kind: ca. 830 Euro

=> 1840 Euro

Also in ihrem Beispiel tatsächlich verdoppelt, ein Fehler liegt aber glaube ich darin, dass Sie Stufe II und Stufe III berücksichtigt haben. Mit 2(+1) Kindern erhalten Sie aber nicht Stufe II sondern Stufe III + Zusatzbetrag für das 3. Kind. Vielleicht kann einer der Profis das auflösen.

dabbelju

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #3 am: 19.04.2022 12:45 »
Äh, du hast da ein paar Rechenfehler drin.

(alle folgenden Werte beziehen sich auf: verheiratet mit drei Kindern)

Familienzuschlag vor dem 01.01.21
= 793,92€

Familienzuschlag ab dem 01.01.21
= 1214,31€

Familienzuschlag mit 3 Kindern Mietstufe 3 ab 01.12.22
= 1698,38€

Das wären die richtigen Sätze.

OK, das wäre auch eine Lesart. Ich interpretiere die allg. Regelungen zum Kinderzuschlag nach wie vor so, dass die Stufe 1 sich nur auf den Familienzuschlag bezieht, die Stufen 2ff. auf den kinderbezogenen Anteil. Aber vielleicht ist das auch falsch.

skleinehakenkamp

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #4 am: 19.04.2022 13:56 »
Danke für Eure Anregungen, da ist echt ein Denkfehler bei mir drin.

Bisher war tabellarisch immer Stufe I und Stufe II angegeben, danach im Text weitere "ERHÖHUNGS(!)"-Beträge für weitere Kindern.

Jetzt sind Stufen I, II und III tabellarisch angegeben. Folglich gibt es ab nicht bereits ab Kind 2 "Erhöhungsbeträge", sondern es gibt einen eigenen Stufenwert für Stufe 3 - erst ab Kind 3 wird erhöht.

(gerundet))
Also nicht: 150 + 330 + 860 + 830 = 2.170

Sondern: 150 + 860 + 830 = 1.840  (FZ plus kinderbezogener FZ)
Oder: 860 + 830 = 1690 (FZ plus Erhöhungsbetrag kinderbezogener FZ).

Nicht herrausbekommen konnte ich die für mich neue Frage, ob FZ Stufe 3 die Stufe 1 "konsumiert". Das steht weder im Gesetz noch in der Anlage ganz konkret.

Das Merkblatt der Finanzverwaltung aus 2016 (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf) spricht aber:

"Besoldungsberechtigte, die Anspruch auf den Familienzuschlag Stufe 1 und auf den Familienzuschlag für Kinder haben, erhalten sowohl den Familienzuschlag der Stufe 1 als auch den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und den weiteren Stufen (kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - KFZ -)."

Danach geht es wirklich nur um den FZ Stufe 1 plus den Erhöungsbetrag des kinderbezogenen FZ (Stufe 2 bis X). Das wäre dann die dritte Lösung oben mit 1.690 EUR.

Das lässt sich mit der Lesart dann leider sogar mit dem Rechner von öffentlicher-dienst.info nachvollziehen und damit verifizieren.

Der Verlauf ist dann wie folgt:

805,05 (2020)
1.214,31 (2021)
1.688,31 (ab 12/2021)

Immer noch okay.

Danke für den konstruktiven Austausch!

dabbelju

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #5 am: 19.04.2022 14:03 »
Danke für Eure Anregungen, da ist echt ein Denkfehler bei mir drin.

Bisher war tabellarisch immer Stufe I und Stufe II angegeben, danach im Text weitere "ERHÖHUNGS(!)"-Beträge für weitere Kindern.

Jetzt sind Stufen I, II und III tabellarisch angegeben. Folglich gibt es ab nicht bereits ab Kind 2 "Erhöhungsbeträge", sondern es gibt einen eigenen Stufenwert für Stufe 3 - erst ab Kind 3 wird erhöht.

(gerundet))
Also nicht: 150 + 330 + 860 + 830 = 2.170

Sondern: 150 + 860 + 830 = 1.840  (FZ plus kinderbezogener FZ)
Oder: 860 + 830 = 1690 (FZ plus Erhöhungsbetrag kinderbezogener FZ).

Nicht herrausbekommen konnte ich die für mich neue Frage, ob FZ Stufe 3 die Stufe 1 "konsumiert". Das steht weder im Gesetz noch in der Anlage ganz konkret.

Das Merkblatt der Finanzverwaltung aus 2016 (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf) spricht aber:

"Besoldungsberechtigte, die Anspruch auf den Familienzuschlag Stufe 1 und auf den Familienzuschlag für Kinder haben, erhalten sowohl den Familienzuschlag der Stufe 1 als auch den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und den weiteren Stufen (kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - KFZ -)."

Danach geht es wirklich nur um den FZ Stufe 1 plus den Erhöungsbetrag des kinderbezogenen FZ (Stufe 2 bis X). Das wäre dann die dritte Lösung oben mit 1.690 EUR.

Das lässt sich mit der Lesart dann leider sogar mit dem Rechner von öffentlicher-dienst.info nachvollziehen und damit verifizieren.

Der Verlauf ist dann wie folgt:

805,05 (2020)
1.214,31 (2021)
1.688,31 (ab 12/2021)

Immer noch okay.

Danke für den konstruktiven Austausch!

Immer noch okay, das finde ich auch. Und über fast 5000 Euro Bruttonachzahlung freut man sich zu Weihnachten 2022 sicher auch!


lim01

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #6 am: 19.04.2022 14:25 »
Äh, du hast da ein paar Rechenfehler drin.

(alle folgenden Werte beziehen sich auf: verheiratet mit drei Kindern)

Familienzuschlag vor dem 01.01.21
= 793,92€

Familienzuschlag ab dem 01.01.21
= 1214,31€

Familienzuschlag mit 3 Kindern Mietstufe 3 ab 01.12.22
= 1698,38€

Das wären die richtigen Sätze.


Hallo,
ich würde gerne wissen, wie sich der gesamte Familienzuschlag mit Berücksichtigung der Mietstufe berechnen lässt. Gibt es hierfür eine Tabelle bzw. einen Rechner?

Danke im Voraus
 

skleinehakenkamp

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Antw:NRW: Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern
« Antwort #7 am: 19.04.2022 14:46 »
Die Rechner scheinen noch nicht aktualisiert. Der von öffentlicher-dienst.info auch noch nicht.

Aber unter

https://lv.recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20332&ver=8&val=20332&sg=0&menu=0&vd_back=N

die Anlage 6 aufrufen, dort auf Seite 2 stehen übersichtlich die Werte.

Die Mietestufe erfährst Du hier: https://www.wohngeld.org/mietstufe.html

Und zur genauen Anwendung lohnt sich dieser Faden hier  :D