Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1466 times)

Mario82

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Kündigungsfrist
« am: 19.04.2022 12:47 »
Guten Tag,

ich bin seit dem 01.06.2019 durch mittlerweile den dritten, befristeten Arbeitsvertrag nach TV-L als Akademiker bei einer Behörde angestellt. Der aktuelle Arbeitsvertrag ist bis zum 31.12.2022 befristet. Ich möchte nun damit beginnen, mich bei anderen Arbeitsgebern zu bewerben. Dazu muss ich jedoch mein frühestes Eintrittsdatum angeben.

Daher wollte ich fragen, wie die Kündigungsfrist für dieses Vertragsverhältnis ist?

Vielen Dank im Voraus.

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 20.04.2022 12:18 »
siehe § 30 Abs. 4 TV-L
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Mario82

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 20.04.2022 22:20 »
siehe § 30 Abs. 4 TV-L
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Verstehe ich das richtig: Wenn ich bis zum 30.06.2022 kündige, kann ich erst am 01.11.2022 meinen neuen Job antreten, da ich ab 02.06.2022 schon mehr als drei Jahre dort beschäftigt bin?

cyrix42

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 20.04.2022 22:56 »
Wenn du bis zum 31.05.2022 kündigst, hast du zwar mehr als zwei aber nicht mehr als drei Jahre beim selben Arbeitgeber verbracht, also eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, danach vier Moante zum Quartalsende.

Eine ordentliche Kündigung zum zum 31.05.2022 wird also frühestens wirksam zum 30.09.2022, eine ordentliche Kündigung zum 01.06.2022 frühestens zum 31.12.2022.

Es spricht aber auch nichts gegen einen Aufhebungsvertrag, da man dort nicht an irgendwelche Fristen gebunden ist. Es müssen nur AN und AG dem zustimmen.

Mario82

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 21.04.2022 07:50 »
Wenn du bis zum 31.05.2022 kündigst, hast du zwar mehr als zwei aber nicht mehr als drei Jahre beim selben Arbeitgeber verbracht, also eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, danach vier Moante zum Quartalsende.

Eine ordentliche Kündigung zum zum 31.05.2022 wird also frühestens wirksam zum 30.09.2022, eine ordentliche Kündigung zum 01.06.2022 frühestens zum 31.12.2022.

Es spricht aber auch nichts gegen einen Aufhebungsvertrag, da man dort nicht an irgendwelche Fristen gebunden ist. Es müssen nur AN und AG dem zustimmen.

Super, vielen Dank für eure Hilfe!