Hallo nochmal,
ich habe heute eine weitere E-Mail vom Personalamt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht erhalten:
"Für Beschäftigte, die in den TVöD übergeleitet worden sind, gilt die Regelung des § 3 Absatz 1 Buchst. a der Anlage 3 zu § 25 BAT gemäß § 29 a Abs. 7 TVÜ-VKA, wobei im BAT noch auf die Vollendung des 40. Lebensjahres - dieses muss bis zum 31.12.2016 erfolgt sein - abgestellt war, was im TVöD auf 20-jährige Berufserfahrung geändert wurde.
Die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht kommt zum Tragen, wenn eine bereits besetzte Stelle infolge einer Neubewertung soweit höherwertiger wird, dass dem Grunde nach ein AII erforderlich wäre, um eine Eingruppierung in eine der EG 9b – 12 TVöD vorzunehmen."
Ich verstehe das jetzt so, dass ich doch an sich von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit bin, da ich 1. vom BAT in den TVöD übergeleitet worden bin und 2. das 40. Lebensjahr vor dem 01.01.2017 beendet habe. Davon, dass diese Stelle schon vor dem 01.01.2017 von mir hätte besetzt sein müssen, ist gar nicht die Rede.
Ich verstehe nicht, warum mein Arbeitgeber anhand seiner eigenen Ausführungen nicht der Meinung ist. Sehe ich das richtig?
Danke und VG an die Community:-)