Hallo
ich arbeite seit dem 1.1.22 im öffentlichen Dienst und werde nach E13 Stufe 1 TV-L bezahlt. Im Bewerbungsgespärch hieß es, dass die Tätigkeiten einer E14 entsprechen, aber noch keine Stellenbeschreibung und Bewertung dafür vorliegt. Diese soll jetzt während der Probezeit nachgeholt werden. Jetzt hat mein Arbeitgeber signalisiert, dass die E14-Tätigkeiten und Stellenbeschreibung rückwirkend ab dem 1.1.22 greifen sollen.
Meine Frage:
Werde ich nun zum 1.1.22 rückwirkend höhergruppiert oder werde ich rückwirkend zum 1.1.22 einfach nur richtig eingruppiert?
Eine Höhergruppierung, auch wenn sie direkt am ersten Arbeitstag stattfindet, hätte ja zur Folge, dass ich in E14 Stufe 2 landen müsste oder? Andernfalls, wenn ich einfach nur rückwirkend richtig eingruppiert werde, wäre ich seit dem 1.1.22 in E14 Stufe 1.
Da in meinem Arbeitsvertrag eine E13 steht, fühlt sich das ganze natürlich schon wie eine Höhergruppierung an. Auf der anderen Seite übe ich diese Tätigkeiten ja schon seit dem ersten Arbeitstag aus.
Die genaue Frage ist also eher, in welcher Stufe ich seit dem 1.1.22 sein werde.
Mfg
Alice