Autor Thema: Eingruppierung TV-H  (Read 1084 times)

günni20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Eingruppierung TV-H
« am: 21.04.2022 09:19 »
Hallo,

Ich bin derzeit in der EG10 Stufe 3 TV-H (Stufe 4 ab 01.10.2022) eingruppiert (alte EGO). In die alte EGO wurde ich rückwirkend gesteckt über einen Änderungsvertrag da sich der AG korrigiert hatte. Ich habe es verpasst den Antrag auf Überleitung in die neue EGO zu stellen.

Ich habe seit Einstellungsbeginn keine Stellenbeschreibung erhalten.

Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Vorgesetzten eine Stellenbeschreibung gefertigt um hierüber in die neue EGO zu gelangen. Die Personalabteilung prüft diese allerdings nicht und gibt auch keine Info wann Sie vor hat dies zu tuen.
Meine Aufgaben decken sich teils nicht mit den Aufgaben auf dem Einstellungsschreiben.

Welche Möglichkeiten habe ich ?

Darf ich generell nachträglich in die alte EGO eingruppiert werden ? (Änderungsvertrag von April 2020)

Sollte ich bestenfalls am 01.10.2022 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen um sicher zu gehen, dass ich meine Stufenlaufzeit nicht verliere ?

Vielen Dank vorab und viele Grüße



Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung TV-H
« Antwort #1 am: 21.04.2022 10:19 »
Maßgebend ist der Zeitpunkt der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit. Wenn dieser Zeitpunkt vor Inkrafttreten der neugefassten EGO liegt, bist du nach der alten EGO eingruppiert. Wann dein Arbeitgeber seine Rechtsmeinung zur Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit geändert hat, ist unerheblich. Aus dem Änderungsvertrag müsste eigentlich der Zeitpunkt hervorgehen, sofern der Änderungsvertrag die geänderte Rechtsmeinung zum Ausdruck bringt und somit nur deklaratorischen Charakter hat.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung TV-H
« Antwort #2 am: 21.04.2022 11:38 »
Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Vorgesetzten eine Stellenbeschreibung gefertigt um hierüber in die neue EGO zu gelangen. Die Personalabteilung prüft diese allerdings nicht und gibt auch keine Info wann Sie vor hat dies zu tuen.
Müssen sie ja nicht, denn sie entscheiden ja darüber, wann man die Tätigkeiten übertragen bekommt.
Nur bleibt dann halt die Arbeit, die dein Cheffe als Bedarf angemeldet hat, liegen.
 :o
Zitat
Meine Aufgaben decken sich teils nicht mit den Aufgaben auf dem Einstellungsschreiben.
Dann kannst du natürlich auch nur die Dinge machen die dir übertragen wurden..... 8)
Zitat
Welche Möglichkeiten habe ich ?

Darf ich generell nachträglich in die alte EGO eingruppiert werden ? (Änderungsvertrag von April 2020)

Sollte ich bestenfalls am 01.10.2022 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen um sicher zu gehen, dass ich meine Stufenlaufzeit nicht verliere ?

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Idealerweise würde ich in der Tat mit deinem Cheffe (der ja dir wohlgesonnen zu sein scheint) warten bis zum 1.10.
Und dann muss dein Cheffe ganz erheblich den Bedarf darstellen und klarstellen, wenn dir die Dinge nicht übertragen werden, dass sie dann liegen bleiben, weil es sonst keiner machen kann/darf.

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung TV-H
« Antwort #3 am: 21.04.2022 12:08 »
@Günni20: Es ist völlig egal, wann du einen Antrag auf Höhergruppierung stellst. Maßgebend ist immer der Zeitpunkt der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit. Wenn du erreichen möchtest, dass der Stufenaufstieg stattfindet und die neue Stufe der Ausgangspunkt für die Stufenfestsetzung nach Höhergruppierung ist, darf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erst nach dem Stufenaufstieg stattfinden.