Wie bewegt Ihr denn das Teil? Doch hoffentlich nicht manuell?
Gibt es für diese Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung (generelle Pflicht für alle Arbeitsplätze)?
https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/physische-belastungen/praevention/index.jspNach dem TOP-Prinzip sollten technische und keine organisatorischen Maßnahmen an erster Stelle stehen, sprich eine geeignete Hebe-/Ziehvorrichtung muss her, z. B. ein Hubwagen in Verbindung mit absenkbarer Ladebordwand oder was weiß ich... ich habe keine Ahnung, wie Euer Technologiedemonstrator aussieht oder welche Abmessungen er hat.
Der AG hat alles zu tun, um Gefährdungen vorzubeugen. Und Fremde hinzuzuziehen, die vielleicht in dem Moment gar nicht verfügbar sind bzw. wiederum von ihrem AG keine Arbeitsanweisung dafür erhielten, halte ich für sehr gewagt. U. U. macht Euer AG sich da strafbar, wenn es zum Arbeitsunfall kommt.
Nur wenn klar ist, dass KEINE technische Lösung machbar ist, kann bei Veranstaltungen Personal und/oder Equipment dafür ausgeschrieben werden.
Würde ich als AG aber nicht tun, sondern eine generelle Lösung dafür bevorzugen.