Der Dienstherrenwechsel im Form der Versetzung bzw. meist Abordnung mit dem Ziel der Versetzung und dann Versetzung ist anders zu bewerten als die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber. Es geht darum ob bei Einstellung eine solche Zusage möglich ist.
Beim Bund ist es so, dass die Kostenübernahme bei Einstellung von Tarifbeschäftigten zugesagt werden kann (nicht muss). Erfolgt bei und durchaus regelmäßig. Bei uns wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen aller persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen die Zahlung von Reisekosten, Trennungsgeld sowie Umzugskosten (nach BRKG, TGV, BUKG) übernommen werden.