Autor Thema: TV-L Umzugskosten  (Read 2686 times)

MoLa

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TV-L Umzugskosten
« am: 21.04.2022 17:42 »
Hallo ihr Lieben,

Gibt es eine Möglichkeit vom Arbeitgeber eine Pauschale o.ä. zu bekommen, wenn man durch den Jobwechsel umziehen muss (630km)? Es handelt sich bei mir um den selben Chef, aber eine andere Arbeitsstelle.

Danke und liebe Grüße!

WasDennNun

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #1 am: 21.04.2022 17:49 »
Tariflich gibt es da mWn nichts.
Steuerlich schon.
Und wenn der AG lieb ist, kann er dir eine Zulage zahlen.
(z.B. nach §16.5 TV-L)

Lars73

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #2 am: 21.04.2022 18:03 »
§ 23 (4) TV-L
"Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."
 
Man muss also schauen wie die Landesregelungen aussehen. Dabei spielt ggf. der Grund für den Jobwechsel eine Rolle. Wenn der Arbeitgeber diesen vorgibt hat man deutlich leichter Ansprüche als wenn man selber wechseln will.

WasDennNun

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #3 am: 22.04.2022 06:00 »
Gilt dieser Passus auch bei AG wechsel?

Lars73

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #4 am: 22.04.2022 06:49 »
Soweit landesrechtlich auch bei der Einstellung Ansprüche bestehen. Ggf. ist dies davon abhängig ob bei der Einstellung eine entsprechende Zusage erteilt wurde. Muss man ggf. im Rahmen der Vertragsverhandlungen klären.

WasDennNun

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #5 am: 22.04.2022 07:31 »
Auf gut Deutsch, wenn der Beamte bei Dienstherrenwechsel (also vom Bund zum Land z.B.) einen Anspruch hat, dann hat auch der Tarifbeschäftigte diesen?
Und wenn der Beamte bei Eintritt ins Beamtenverhältnis es hat, dann hat der TBler es auch wenn er seinen ersten TV Vertrag bekommt?

Cool. So habe ich das noch nie gesehen. Habe es eigentlich immer nur bei Maßnahmen im bestehendem Vertrag gesehen.

Lars73

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Antw:TV-L Umzugskosten
« Antwort #6 am: 22.04.2022 07:53 »
Der Dienstherrenwechsel im Form der Versetzung bzw. meist Abordnung mit dem Ziel der Versetzung und dann Versetzung ist anders zu bewerten als die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber. Es geht darum ob bei Einstellung eine solche Zusage möglich ist.

Beim Bund ist es so, dass die Kostenübernahme bei Einstellung von Tarifbeschäftigten zugesagt werden kann (nicht muss). Erfolgt bei und durchaus regelmäßig. Bei uns wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen aller persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen die Zahlung von Reisekosten, Trennungsgeld sowie Umzugskosten (nach BRKG, TGV, BUKG) übernommen werden.