Um das zu ergänzen:
Stichtag ist jeweils der erste Dezember, an dem man ein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber haben muss, gegen den sich die Ansprüche richten.
Am ersten Dezember galt dein Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber "Bayern", daher ist dein Anspruch gegen diesen anteilig für die beschäftigten Monate.
Gegen den Arbeitgeber "NRW" können keine Ansprüche bestehen, da dort zum Stichtag kein Arbeitsverhältnis bestand.