Autor Thema: Ungleichbehandlung zum Beamten  (Read 10938 times)

derhubbe

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Ungleichbehandlung zum Beamten
« am: 22.04.2022 10:13 »
Hallo miteinander,

jetzt muss ich hier doch mal was los werden.

Ich verstehe nicht, weshalb der Staat solche großen Unterschiede macht zwischen einem Verwaltungsfachangestellten und einem Beamten der 2. QE.
Die Tätigkeit ist die gleiche.

- Zum einem hat ein Angestellter lediglich 6 Stufen in seiner Eingruppierung, ein Beamter hat jedoch 10 Stufen.

- Ein Angestellter erhält immer das gleiche Gehalt, bei einem Beamten erhält man wenn man Heiratet sowie je Kind jeweils zusätzliches Einkommen.

- Ein Angestellter hat nur durch die Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges II die Möglichkeit Tätigkeiten in Entgeltgruppe 10 zu bekommen. Ein Beamter macht einfach eine modulare Qualifizierung und erhält so, ganz einfach, seine A10.

Das sind jetzt mal die Hauptpunkte die mich ärgern. Wie gesagt, es ist ja die gleiche Tätigkeit und das gleiche Aufgabengebiet. Wie kann man da nur solche Unterschiede machen. Sowas gibts nur im öffentlichen Dienst!

Und da habe ich jetzt noch davon abgesehen, dass ein Beamter eine Pension von 70 Prozent der letzten 2 Jahre erhält und ein Angestellter nur 67 Prozent von seinem durchschnittlichen Gesamteinkommen.

Es sind einfach so viele Punkte für ein und die selbe Arbeit.

Wie seht ihr das so und weshalb ist der Aufschrei so leise?


Floki

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #1 am: 22.04.2022 10:24 »
Wie seht ihr das so und weshalb ist der Aufschrei so leise?

Der Aufschrei ist vermutlich so leise, weil Du unheimlich viel Blödsinn geschrieben hast. Dabei hast Du es auch noch geschafft unheimliche viele Punkte außen vor zu lassen.

In diesem Forum gibt es unzählige Diskussionen und Vergleiche. Setz dich doch einfach mal damit auseinander.... Am besten fängst du einfach mal damit an, was es überhaupt bedeutet Beamter zu sein.

Schönes Wochenende !

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #2 am: 22.04.2022 10:37 »
Der Aufschrei ist vermutlich so leise, weil Du unheimlich viel Blödsinn geschrieben hast. Dabei hast Du es auch noch geschafft unheimliche viele Punkte außen vor zu lassen.

In diesem Forum gibt es unzählige Diskussionen und Vergleiche. Setz dich doch einfach mal damit auseinander.... Am besten fängst du einfach mal damit an, was es überhaupt bedeutet Beamter zu sein.

Schönes Wochenende !

Kurz, knapp und zutreffend!

Tagelöhner

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #3 am: 22.04.2022 10:41 »
Wobei man fairerweise dazu sagen muss, dass die heutige Verbeamtungspraxis (zur kurz-/mittelfristigen Einsparung von Personalkosten, Aufrechterhaltung der eigenen Zunft usw.) insbesondere in Aufgabenbereichen des Öffentlichen Dienstes, die gar kein Beamtenverhältnis erforderlich machen, nicht gerade zur sogenannten Bestenauslese führt.

Ich treffe auf immer mehr Personal im Beamtenverhältnis, die sich der eigenen Pflichten überhaupt nicht mehr bewusst sind. Dies ist aber auch dem Umstand geschuldet, dass diese nicht selten über das ganze Erwerbsleben nur reine Theorie und Augenwischerei bleiben. Die einhergehenden Privilegien sind allerdings sofort bekannt, waren diese doch alleinig ausschlaggebend für den Wechsel in die Pseudoknechtschaft.

Es läuft daher in der Praxis tatsächlich gerne darauf hinaus, dass ein Beamter bei gleicher Arbeit alle Privilegien/Vorteile seines Status genießt, mit den damit verbundenen Nachteilen, die das spezielle Dienstverhältnis überhaupt nur rechtfertigen könnten, gar nicht in Berührung kommt.

Lo sa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #4 am: 22.04.2022 11:00 »
Ganz einfach:
Angestellter - Lohn für geleistete Arbeit - Arbeitsverhältnis - Arbeitsrecht
Beamter - Alimentation - öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis  - Beamtenrecht

Es sind halt unterschiedliche Verhältnisse und deshalb nicht vergleichbar, selbst wenn sich die beiden am Schreibtisch als Kollegen gegenübersitzen.


Kat

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #5 am: 22.04.2022 11:23 »
Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht.  usw. usf.


xap

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #6 am: 22.04.2022 11:24 »
Es gibt auch umgekehrt durchaus Probleme. MA auf EG12/X lässt sich verbeamten und darf dann jahrelang strampeln, bis er wieder ein ähnliches Einkommensniveau erreicht. Und währenddessen steht ein jährliches Minus im 4-stelligen Euro-Bereich am Ende des Jahres. Das muss man auch erstmal wieder reinholen. Es ist nicht alles Gold auf der einen Seite der Medaille, auch wenn es von der anderen so aussehen mag.

Opa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #7 am: 22.04.2022 11:24 »
Ja, voll ungerecht! Micha hat 10.000 Euro in Wirecard-Aktien investiert und ein Jahr später alles verloren, während Fritz 10.000 Euro in Tesla-Aktien investiert und sich nach einem Jahr 18.200 Euro auszahlen ließ.
Gleiche Tätigkeit, unterschiedliches Resultat.

Der Unterschied zum Arbeits-/Dienstverhältnis ist, dass es
1. bei der Berufswahl weniger Überraschungen gibt und somit die „Investitionsentscheidung“ leichter fällt und
2. zwei verschiedene Aktien deutlich mehr miteinander gemeinsam haben, als ein Beamter mit einem Angestellten.


Bob Kelso

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #8 am: 22.04.2022 11:49 »
Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht.  usw. usf.

Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #9 am: 22.04.2022 12:01 »
Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!

Das erzielte Ergebnis kann übernommen werden und wird es auch nur im Bereich der Bezahlung. Arbeitszeit o.ä. wird nicht übernommen sondern dienstherrenseitig einseitig festgelegt. Daher haben Beamte z.B. beim Bund 2 Stunden mehr Arbeitszeit, was ca. 10 Tage Urlaub im Jahr ausmacht.

was_guckst_du

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #10 am: 22.04.2022 12:28 »
Neid ist und bleibt eine der herausragendsten Fähigkeiten des deutschen Michel. Immer ist der Rasen des Nachbarn irgendwie grüner als der Eigene. Verflixt nochmal, das darf doch nicht sein, das ist sowas von ungerecht, da pinkel ich jetzt direkt mal drauf... ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

EiTee

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #11 am: 22.04.2022 13:08 »
Daher haben Beamte z.B. beim Bund 2 Stunden mehr Arbeitszeit, was ca. 10 Tage Urlaub im Jahr ausmacht.

Wenn man es genau nimmt knapp 13.

Diese Debatten langweilen mich persönlich. Wer bei uns verbamtet werden möchte, der bekommt die Möglichkeit, mit dem Ergebnis, dass es kaum einer will.

A 11/4 - ca. 41.000 p.a. abzgl. PKV bleiben 36.800
E 11/4 - ca. 36.000 p.a.
E 12/3 - ca. 38.000 p.a.

Da denkt der neidische TB 800€ mehr, was für eine Frechheit. Aber dass 13 Tage mehr "gearbeitet" bzw. Dienst geleistet werden muss, das ist erstmal egal. Auch wird vergessen, dass man als TB keine Ämter zu durchlaufen hat und der Beamte sich, je nach Behörde, langsam hoch quält. Somit hat der Beamte die ersten Jahre weniger Geld als der TB
Jeder der so eine Debatte eröffnet, sollte zu Papier bringen, wie der Verlauf ist und wie viel Geld, denn darum geht es ja den allermeisten, wann, zufließt.

Um als Beamter im gD den TB mit E11/E12 einzuholen, also um den Break-even-Point zu erreichen, bedarf es > 10 Jahre und das auch nur, wenn ein williger Dienstherr eine gute Beförderungsmoral vorweist. Ansonsten dauert es noch länger. Ich wollte zu dem ganzen Thread auch eig. nichts schreiben, aber jeder der jammert, der soll doch bitte den Weg des Beamten einschlagen. Man lasse sich wiegen und messen und lebe danach ein entspanntest, super reiches, Leben.

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #12 am: 22.04.2022 13:30 »
Und da zunehmend Menschen wegen des Geldes Beamter werden, hapert es ja auch zunehmend mit der Bestenauslese.
Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.
Und so wie es jammernde arme Beamte gibt, die unzufrieden mit ihrer Lebensentscheidung sind, so gibt es halt jammernde Angestellte, die unzufrieden sind, mit den eigenen Lebensentscheidungen.
Und wenn man sich darüber beklagt, dass der AG angeblich dem Beamten mehr zahlt als dem Angestellten für die angeblich gleiche Leistung, der muss halt eine Gewerkschaft gründen und höhere Löhne durchdrücken, oder sich einen AG suchen, der einen so bezahlt wie man es will.


Bei uns gab es in letzter Zeit ne Menge "Sprungbeförderungen"
EG3 zu EG5 zu  EG8/9a
wie ungerecht ist das denn  8)

Bin ich froh, dass ich mich nie habe verbeamten lassen, so ist mein Leben spannender und selbst bestimmter.

Johann

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #13 am: 22.04.2022 14:10 »
Finde es da schlimmer, dass Menschen, die Genderstudies oder irgendsoeinen Quatsch studiert haben nicht selten das selbe verdienen wie bspw. studierte Informatiker.
Aber da lässt sich als Angestellter (im Gegensatz zu Beamten) gegensteuern, indem man sich eben aus dem öD herausbewirbt und dort dann entsprechend mehr als Genderstudiesmenschen im öD verdienen (und u.U. wieder so viel wie die Gleichstellungsbeauftragte im neuen Unternehmen :o).

Klar, die Geschichte mit der Altersversorgung ist schon ein Unterschied. Allerdings haben wir im öD (zumindest im Westen) Glück mit der verpflichtenden VBL. Für jeden Euro, den wir da reinwerfen, schmeißt unser Arbeitgeber nochmal 3,56€ mit in den Topf. Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.

Organisator

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #14 am: 22.04.2022 14:59 »
Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.

Dafür müssen sie sich aber mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmen und nicht wie der Angestellte nur Arbeit mittlerer Art und Güte abgeben ;)