Dann heisst das doch nur der AG hat sich selbst eine Regel aufgegeben, die er jederzeit wieder ändern kann.
Und der Sachbearbeiter hat damit die Anweisung von oben, es nicht zu tun. Der AG kann aber wenn er wollte.
Oder gibt es eine tarifliche/gesetzliche Regelung die das verunmöglichet?
Mir nicht bekannt.
Ich sehe folgende Wege bei dir:
AG mitteilen, dass du eine Zulage nach 16.5 von einer Stufe mehr haben willst und diese vertraglich dir zugesichert werden soll.
oder
Eingruppierungsfeststellungsklage beim altem Job, damit dir einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird, da die ja sich deiner Meinung nach irren.
Oder Ein Arbeitszeugnis erwirken, welche darlegt, das deine alten und neuen Tätigkeiten identisch sind, damit beim neuem AV die Stufe 2 wegen einschlägige BE gegeben werden muss, falls sie es nicht machen, dann Klage.
Keine Sorge, Probezeit gibt es beim neuem AV in dem Sinne nicht, da dass KSchG schon greift.