Habe ich auch erst gedacht, aber dann kam mir der Gedanke, dass hier ja gar keine „Zahlung geleistet“ wird. Die Beträge werden ja lediglich bis zur Fälligkeit auf dem Konto eines unbeteiligten Dritten geparkt und gehen nicht in dessen Eigentum über.
Vergleichbar mit der auch im öD häufig noch aufzufindenden Handkasse, aus der kleinere Beträge des laufenden Geschäfts erstattet werden. Auch diese ist grundsätzlich legal. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Verwendung des privaten Girokontos sowie in der Höhe der Beträge (Handkassen bzw. Bar-Kassen enthalten i.d.R. kleine, max. 3-stellige Beträge).