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Gebührenfinanziertes Geld auf Privatkonto überwiesen.

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lumer:
Natürlich geht das nicht. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind bekannt?
Die öffentliche Hand darf grundsätzlich auch nicht in Vorleistung treten. Zahlungen dürfen erst getätigt werden, wenn sie fällig sind. Das liegt nicht vor, wenn die Kollegen vorher Beträge überwiesen bekommen.
Man sollte sich besser um EC- oder Kreditkarten kümmern, die die Fahrer der Kfz für das Tanken nutzen dürfen.
So wird es sehr wahrscheinlich Ärger mit dem rechnungsprüfungsamt/der Revision geben.

Opa:
Habe ich auch erst gedacht, aber dann kam mir der Gedanke, dass hier ja gar keine „Zahlung geleistet“ wird. Die Beträge werden ja lediglich bis zur Fälligkeit auf dem Konto eines unbeteiligten Dritten geparkt und gehen nicht in dessen Eigentum über.

Vergleichbar mit der auch im öD häufig noch aufzufindenden Handkasse, aus der kleinere Beträge des laufenden Geschäfts erstattet werden. Auch diese ist grundsätzlich legal. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Verwendung des privaten Girokontos sowie in der Höhe der Beträge (Handkassen bzw. Bar-Kassen enthalten i.d.R. kleine, max. 3-stellige Beträge).

Lars73:
Abschlagszahlungen für Dienstreisen sind auch völlig üblich und können bei längeren Auslandsdienstreisen auch in Bereiche von einigen Tausend € gehen.

Opa:
Lustig wird es, wenn aufgrund der Geldparkerei auf dem privaten Girokonto ein Verwahrentgelt erhoben wird.

Organisator:

--- Zitat von: Opa am 26.04.2022 16:13 ---Lustig wird es, wenn aufgrund der Geldparkerei auf dem privaten Girokonto ein Verwahrentgelt erhoben wird.

--- End quote ---

Das würde ich auf jeden Fall als Kontoinhaber so machen. 2% der Gesamtsumme + pauschale Überweisungsentgelte wären angemessen.

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