Autor Thema: Elternzeit - Jahressonderzahlung  (Read 3578 times)

MarkusElternzeit

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Elternzeit - Jahressonderzahlung
« am: 25.04.2022 12:15 »
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Leider kenne ich mich nicht gut in Personalangelegenheiten aus. Ich bin nach dem TVÖD-V angestellt. Letztes Jahr kam meine Tochter am 23.07.2021 zur Welt. In diesem Jahr werde ich vom 23.07.- 22.09.2022 in Elternzeit gehen. In diesem Zeitraum werde ich jedoch 20 % in Teilzeit arbeiten.

Meine Frage ist, welche Auswirkung hat die Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung auf die Jahressonderzahlung im Novemver? Leider werde ich aus den Darlegungen im Tarufvertrag nicht schlau.

Ich bedanke mich vorab für die Rückmeldungen und Ihre Hilfe.

Vielen Dank.

Lars73

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 25.04.2022 12:33 »
Das führt zu einer erheblich reduzierten Jahressonderzahlung (weniger als die Hälfte als ohne Elternzeit). Bei vollständiger Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit würde die Jahressonderzahlung nur um 1/12 gekürzt werden. Finanziell wäre es Vorteilhaft die Elternzeit in Teilzeit aus dem Bemessungszeitraum (Juli-September) herauszuhalten.

SiegVibe

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 25.04.2022 12:47 »
Lars hat leider recht. Da Ihr Kind im letzten Kalenderjahr geboren ist, ist Ihre Elternzeit in diesem Jahr nicht mehr privilegiert. Grob könnte man sagen, dass Sie 46 % der üblichen Jahressonderzahlung erhalten.

MarkusElternzeit

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 25.04.2022 13:01 »
Vielen Dank für die Nachrichten. Das bedeutet, wenn ich komplett in Elternzeit wäre, dass nur für einen Monat die Sonderzahlung reduziert wird? Dann wäre ja die Lösung passender.

Lars73

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 25.04.2022 13:19 »
Ja. Weil Juli und September nicht komplett in Elternzeit erfolgt für die Monate keine Kürzung.

Isie

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 25.04.2022 13:21 »
Dann fehlt allerdings für den Elternzeitzeitraum das Entgelt. Aber die Kürzung der JSZ beträgt tatsächlich nur 1/12, da nur volle Monate zu einer Kürzung führen.

SiegVibe

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 25.04.2022 13:23 »
Am besten wäre es, wenn dieser Monat der Elternzeit nicht mit einem ganzen Kalendermonat in Zusammenhang stehen würde, also bspw. vom 16.07.-15.08.
Hierdurch würde keine Zwölftelung eintreten, da kein ganzer Kalendermonat nicht mit Entgelt belegt ist. Es würde auch keine Minderung in der Berechnung des Durchschnittsentgelts eintreten, da im dem Falle, dass der Bemessungszeitraum von 01.07. - 30.09. nicht komplett mit Entgelt belegt ist (hier wg. Elternzeit), eine Durchschnittsermittlung auf Tagesbasis (Entgelt im Bemessungszeitraum / Entgelttage x 30,67) erfolgt.

MarkusElternzeit

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 25.04.2022 13:34 »
Vielen Dank für die Hilfe. Danke Ihnen.
Bei meiner Entgeltstufe 10/5 würde ich dann als Sonderzahlung: 4
823,79 Euro * 11/12 * ca. 70 % erhalten?

SiegVibe

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 25.04.2022 13:48 »
Unter Beibehaltung des zuerst genannten Zeitraums wäre folgende Rechnung aufzumachen:
Entgelt in
Juli:
4823,79 / 31 * 22 = 3423,33

August:
0

September:
4823,79 / 30 * 8 = 1286,34

Bemessungsentgelt = (3423,33 + 1286,34) / (22+8) x 30,67 = 4814,85

Hiervon 11/12 = 4413,61

und das mal den Bemessungssatz von 70,28 % = 3101,89 €

Isie

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 25.04.2022 13:53 »
Diese Berechnung passt aber nur, wenn Vollzeit gearbeitet wird , aber der komplette August mit Elternzeit belegt ist.

MarkusElternzeit

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 25.04.2022 14:05 »
Danke Ihnen, ja ich arbeite Vollzeit. Dann würde ich komplett in Elternzeit gehen, das ist wirklich die beste Lösung. Dankeschön und bleiben Sie alle gesund.

SiegVibe

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 25.04.2022 14:08 »
@ Isie: Zugrunde gelegt wurde der Zeitraum 23.07.- 22.09.2022 bei vollständiger Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung und sonst natürlich Vollzeit, da keine gegenteiligen Informationen vorhanden waren.

MarkusElternzeit

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 25.04.2022 14:27 »
Vielen Dank, ich traue mich ja gar nicht zu Fragen: Bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20%, dann würde die Sonderzahlung 46 % der Entgeltgruppe betragen oder ?

SiegVibe

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 25.04.2022 14:35 »
Die 46 % bezogen sich auf die Bemessungsgrundlage, d.h. dieser Wert ist nochmals mit 70,26 % und dem Tabellenentgelt von 4823,79 € zu multiplizieren. Daraus ergibt sich näherungsweise eine Jahressonderzahlung von 1559,03 €.

Machen wir wieder eine genaue Rechnung auf:

Berechnung Bemessungsentgelt:
Juli:
Vollzeit: 4823,79 / 31 * 22 = 3423,33
Teilzeit 20%: 4823,79 * 0,2 / 31 * 9 = 280,09

August:
Teilzeit 20%: 4823,79 *0,2 = 964,76

September:
Teilzeit 20%:  4823,79 * 0,2 / 30 * 22 = 707,49
Vollzeit: 4823,79 / 30 * 8 = 1286,34

Bemessungsentgelt: (3423,33+280,09+964,76+707,49+1286,34) / 3 = 2220,67

Dieses Ergebnis multipliziert mit dem Bemessungssatz von 70,28 % = 1560,69 €
« Last Edit: 25.04.2022 14:44 von SiegVibe »

MarkusElternzeit

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Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung
« Antwort #14 am: 25.04.2022 16:50 »
SigVibe und allen. DANKE