Autor Thema: Wechsel TV-ÖD E13 nach TV-L E14, welche Stufe?  (Read 2002 times)

Sahari

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Hallo zusammen,

aktuell bin ich bei einer Behörde nach TV-ÖD in E13 Stufe 5 eingestellt. Evtl. werde ich zeitnah zu einer anderen Behörde nach TV-L E14 wechseln. Bislang war ich noch nie in E14 eingestellt, sondern immer in E13.

1) Welche Stufe steht mir in E14 zu? Welche ist verhandelbar?

2) Sollte die neue Behörde doch erst in E13 einstellen: Welche Stufe steht mir zu? Welche ist verhandelbar?

Ich danke euch für euer Wissen  :)

Kaiser80

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Antw:Wechsel TV-ÖD E13 nach TV-L E14, welche Stufe?
« Antwort #1 am: 27.04.2022 10:15 »
Bei Einschlägiger Berufserfahung besteht Anspruch
>1 Jahr = Stufe 2
>3 Jahre = Stufe 3

Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Verhandlungssache bei "Förderlichen" Zeiten, hier  kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen.

Zudem kann der AG auch §16 Abs. 2a zur Anwendung bringen.

Die siehst... vieles ist Möglich...

cyrix42

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Antw:Wechsel TV-ÖD E13 nach TV-L E14, welche Stufe?
« Antwort #2 am: 27.04.2022 10:19 »
Wobei einschlägige Berufserfahrung regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden kann. Insofern würde ich die Gefahr sehen, dass du in EG 14 Stufe 1 landest. Dies solltest du abklären, bevor du den Vertrag unterschreibst, da dass ja ein deutliches Gehalts-Minus wäre, was du auch erst nach einigen Jahren aufholst.

Kaiser80

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Antw:Wechsel TV-ÖD E13 nach TV-L E14, welche Stufe?
« Antwort #3 am: 27.04.2022 10:24 »
Wobei einschlägige Berufserfahrung regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden kann. Insofern würde ich die Gefahr sehen, dass du in EG 14 Stufe 1 landest. Dies solltest du abklären, bevor du den Vertrag unterschreibst, da dass ja ein deutliches Gehalts-Minus wäre, was du auch erst nach einigen Jahren aufholst.
Richtig, insofern könnte sogar "erst" EG 13 mit Anerkennung der bisherigen Stufen(laufzeiten) und späterer Höhergruppierung zum Ziel führen... Viel erfolg bei der Verhandlung!