Autor Thema: [TV-H] Erfahrungsstufe nach Dualem Studium  (Read 5501 times)

DualerStudi

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[TV-H] Erfahrungsstufe nach Dualem Studium
« am: 27.04.2022 21:15 »
Hallo zusammen,

ich bin dualer Student und werde in ca. einem Jahr mein Informatikstudium abschließen. Im neuen Tarifvertrag des Landes Hessen gibt es doch jetzt eine Klausel für Azubis die besagt, dass diese in die Stufe 2 eingestuft werden nach erfolgreicher Ausbildung im ÖD. Ist diese auch eventuell übertragbar auf duale Studis?

Ferner für mich wäre auch interessant ob meine Ausbildung zum Fachinformatiker und ca. 1 Jahr Berufserfahrung angerechnet werden können auf die Erfahrungsstufe. Es geht um eine E11 Stelle.

Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen

veeam

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Antw:[TV-H] Erfahrungsstufe nach Dualem Studium
« Antwort #1 am: 04.05.2022 08:57 »
Alles kann, nichts muss.

WasDennNun

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Antw:[TV-H] Erfahrungsstufe nach Dualem Studium
« Antwort #2 am: 04.05.2022 10:14 »
Das muss man aushandeln, via förderliche Zeiten z.B.

Johann

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Antw:[TV-H] Erfahrungsstufe nach Dualem Studium
« Antwort #3 am: 04.05.2022 10:50 »
Bei meinem dualen Informatikstudium in Niedersachsen war (und ist) es so, dass Duale Studenten nicht Teil des Tarifvertrages sind. Demnach hatte ich einen vom Tarifgeschehen abgekoppelten Vertrag. Was natürlich auch dazu führte, dass unsere Azubis irgendwann tatsächlich auch mehr Vergütung erhalten haben als unsere dualen Studenten, weil zum einen die Vergütung der Azubis tariflich gewachsen ist, während sie bei den dualen Studenten seit mittlerweile 7 Jahren gleich ist. Und zum anderen weil es bei Azubis Anspruch auf Jahressonderzahlung gibt, was es für duale Studenten nicht gibt.

Für ein paar Monate haben wir sogar VBL-Beiträge bezahlt und entsprechende Arbeitgeberanteile bekommen. Bis irgendwem im Personalkalkriesel aufgefallen ist, dass wir ja gar nicht im TV-L sind und alles kurzerhand rückabgewickelt hat. (:()

Bedeutet, es kommt ganz darauf an, wie dein Vertrag aufgebaut ist. Wenn da irgendeine Verbindung zum TV-H suggeriert wird, kann es sein, dass die Azubi-Regelungen auch für dich angewendet werden können. Muss aber nicht sein. Für Dualis gibts leider keine Standardverträge.

Wegen dem Jahr Berufserfahrung kann das schon angerechnet werden, sofern es min. 1 Jahr war und dein Arbeitgeber dazu auch gewillt ist.


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Ich sehe zwar gerade, dass es mittlerweile wohl einen TV-L für duale Studenten gibt, aber nur für solche, die mit dem Studienabschluss auch einen Ausbildungsabschluss erwerben. Was etwas anderes ist als schlicht im Wechsel Theorie in der Hochschule zu haben und dann arbeiten zu gehen.