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DaKe:
Weiß jemand zufällig, ob es auch Nebenjobs im öffentlichen Dienst gibt, bei der auch Beamte in die VBL einzahlen können? Mir fehlen noch ein paar Monate zum Erfüllen der Wartezeit.

BalBund:

--- Zitat von: DaKe am 28.04.2022 19:11 ---Weiß jemand zufällig, ob es auch Nebenjobs im öffentlichen Dienst gibt, bei der auch Beamte in die VBL einzahlen können? Mir fehlen noch ein paar Monate zum Erfüllen der Wartezeit.

--- End quote ---

In manchen Kommunen gibt es Stellen in der Verkehrsüberwachung die sich für so etwas eignen. Knöllchen Schreiben einmal die Woche 8h um den normalen Personalstamm zu entlasten, Bezahlung nach TVöD-VKA

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: Archivsekretärin am 28.04.2022 18:31 ---Ich habe für zwei Jahre nebenher (samstags) in einem Möbelhaus gearbeitet. Hab den Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und musste einmal im Jahr so ein einseitiges Formular ausfüllen. Da mein Zusatzverdienst aber weit geringer war als die Grenze, musste ich mir da keine Sorgen machen.
Ich bin mir am überlegen, ob ich wieder anfange. Ohne Erlaubnis würde ich es nicht machen. So sieht auch der Dienstherr, wie traurig es eigentlich ist….

--- End quote ---

Welche Grenze meinst du hier? Für Beamte gilt doch m.W. auch die 450€ Grenze, die dann problemlos und ohne weitere Abgaben dazu verdient werden kann? Da man ja nur maximal 8Std pro Woche arbeiten darf, kommt man da ja normalerweise auch nicht drüber. Zumal ich auch keine Ambitionen habe die 8Std auszureizen. Darf man auch sonntags arbeiten, oder gibt es dazu auch eine Regelung? Im LBG und NtV habe ich dazu nichts gelesen. 

Da die Vorgesetzten nichts für die Besoldung können, glaube ich auch nicht, dass es was bringt wenn die sehen "wie traurig das ist"  ;D  Das einzig Traurige ist, dass die mit Beförderungen ewig warten können und Stellen so schlecht besoldet werden, dass sich keine Sau bewirbt. Aber das ist eben vorrangig eine Sache der Politiker, die mit 12tsd netto mindestens nach Hause gehen und deshalb auch nicht wissen was der Liter Super eigentlich kostet.

totoughtotame:
Ich nehme häufig Lehraufträge zur Ausbildung von RechtsreferendarInnen war, die vergütet werden und auch während der Dienstzeit stattfinden. Bislang hatte ich immer noch keine Probleme, wobei der prüfenden Personalabteilung immer am wichtigsten war, dass das Ganze mit den unmittelbaren Vorgesetzten abgestimmt ist.
Interessiert war der Dienstherr immer nur daran, dass es keinen Konflikt mit meiner bisherigen Tätigkeit gibt. Wenn das offensichtlich nicht der Fall ist, habe ich auch noch nicht gehört, dass irgendetwas abgelehnt worden ist. Im Übrigen schert sich der Dienstherr auch nicht darum, wie eine Vergütung oder Sozialversicherung in der Nebentätigkeit stattfindet.

BüroLurchNRW:
Lehraufträge sind ja auch wieder was anderes. Ich meine das dürfen die idR eher nicht ablehnen. Hier suchen die auch immer mal welche für Lehraufträge.
Müsst ihr denn auch am Ende des Jahres eine Abrechnung vorlegen vom Nebenjob?!
Ich habe im Prinzip zwei Optionen. Das eine ist auf Festen am WE. Zeitpunkte und Umfang sucht man sich selbst aus (also ob ich 1 mal oder 3 mal im Monat arbeiten will). Hier käme ich aber offiziell bestimmt schnell mal über 8 Std an einem Festtag. .  . Da kann ich dann ja auch gar keine Stunden angeben, denn das schwankt ja.
Andere Option wäre immer am WE 4-6 Std zu machen in deiner anderen Tätigkeit. Ist das in anderen Bundesländern eigentlich auch so lästig und eingeschränkt  ;D

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