Gruß in die Runde,
das Thema kam auf und nun stellt sich die Frage, wie bzw. ob man das Ganze überhaupt umsetzen kann im öD / Bereich TVöD.
Der einzige Spielraum den man als AG hat (unabhängig ob öD oder nicht) ist zu sagen: AU ab ersten Tag, zweiten Tag oder dritten Tag (weil das Gesetz es so will)
Der zweite Spielraum den der AG hat:
Arbeitnehmer die der Arbeit fernbleiben weiter zu beschäftigen, auch wenn sie nicht gesetzeskonform ihren pflichten bzgl. AU nachkommen.
Wenn der AG dann Lust hat, kann er ja den Lohn kürzen, abmahnen oder ne goldenen Zitrone verteilen.
Bei einem AG wo ich war, wurde sehr genau darauf geachtet, ob Mitarbeiter häufiger Montags AU sind, denen wurde nach einem Gespräch (schon fast BEM) die AU ab ersten Tag aufgelegt, da man sorge hat, dass es Suchtbegegründete Probleme sind, die man rechtzeitig eindämmen will.
Ein entsprechender Fall wurde sogar gekündigt, da er sich hat nicht behandeln lassen!
Was dazu führte, dass er danach Clean wurde (durch den Schuß vorm Bug) und wieder eingestellt wurde (hatte man im bei der Entlassung mitgeteilt, dass die Tür dann wieder offen wäre).
Bei uns wird ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung gefordert, steht auch so im AV. Habe noch keinen AG gehabt der das anders gehandhabt hätte, egal ob privat oder öD.
Mir persönlich ist noch kein AG untergekommen, der grundsätzlich ab ersten Tag eine AU wollte. Immer nur bei Problemfällen, die entweder wg Fürsorgepflicht rangenommen wurden (s.o.) oder weil sie so oft chronisch Krank waren, dass sie aus den 42 Tagen gefallen sind und der AG es zeitig dokumentiert haben wollte, um nicht unnötig lange Entgeltfortzahlung zu betreiben.