Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechselschichtzulage
melvg:
Hallo,
ich bin etwas verwirrt. Ich bin seit 1.2.22 in einem Krankenhaus beschäftigt, welche den TvÖD-K anwendet. Im Februar hatte ich 3 Nachtdienste absolviert. Nun hat man mir bisher für Februar keine Wechselschichtzulage gezahlt.
Begründung: Der Betrachtungszeitraum ist immer 2 Monate, da ich erst am 1.2.22 angefangen habe muss ich warten bis die Zuschläge für März (im Mai) gezahlt werden. Man würde dann den Februar und März betrachten und erst dann eine Wechselschichtzulage zahlen.
Beginnt denn nicht mit jedem neuen Monat ein Zeitraum? Da ich also beginnend mit dem 1.2 innerhalb eines Monats Nachtdienste hatte. Hätte da dann nicht schon für Februar eine Wechselschichtzulage gezahlt werden müssen?
melvg:
Um mir mal selbst zu antworten: Laut diesem Urteil https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/tariflicher-anspruch-auf-eine-wechselschichtzulage-nach-tvoed-k_150_464678.html hat also die Zählung erst mit dem Ende der letzten NAchtschicht im Februar begonnen und ich kann im Prinzip im Februar keine Wechselschichtzulage erhalten. Aber hätte dann für Februar nicht wenigstens eine normale Schichtzulage gezahlt werden müssen? Ich habe Früh-Spät- und Nachtdienst gehabt.
peer80:
Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD).
In der Regel 2 Monate später. Heißt Februar Zulagen mit dem April Gehalt.
melvg:
--- Zitat von: peer80 am 29.04.2022 17:19 ---In der Regel 2 Monate später. Heißt Februar Zulagen mit dem April Gehalt.
--- End quote ---
und um genau diese Abrechnung (April) geht es ja! Ich habe am 1.2.2022 angefangen und im Februar Früh- Spät- und Nachtdienst gehabt. Mit der Abrechnung für April 2022 wurden zwar alle Zuschläge (Nacht, Samstag, Sonntag) gezahlt, aber weder eine Schichtzulage noch eine Wechselschichtzulage.
Wie wird das bei Vertragsbeginn Februar mit der Wechselschichtzulage gerechnet? Wenn keine Wechselschichtzulage, dann hätte doch wenigstens eine Schichtzulage gezahlt werden müssen?
Nun etwas verständlicher?
Fitch:
Hast du nur 3 Nachtschichten gehabt?
Um Wechselschichtzuschlag zu bekommen, musst du auch in wechselschicht arbeiten.
Das heißt du musst REGELMÄSSIG in 3 Schichten arbeiten.
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