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Ist das rechtens?

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gonzales:
Nabend,

hatte heute ein Bewerbungsgespräch und bin noch ein wenig confused.

Der potentielle AG bzw. der Chef sagte, dass er von meinen Unterlagen echt beeindruckt sei, selten solch gutes "Material" gesehen habe ... So weit, so gut. Dann sagte er noch, dass er mit seinem Freund, meinem aktuellem Chef telefoniert hat und das hat ihm alles sehr gefallen.

Das lief zwar alles super und ich hätte grundsätzlich Bock auf die Behörde und die Stelle, aber ich bin erschrocken darüber, dass Datenschutz so dermaßen mit den Füßen getreten wird, dass das für mich ein riesiger Abtörner ist.

Ich hatte weder meinem aktuellen Chef die Erlaubnis gegeben, über mich anderen Behörden Auskünfte über mich zu erteilen noch habe ich potentiellen neuen Behörden mitgeteilt, dass die gerne mal meinen Chef anrufen dürfen. Auch noch explizit kein Einverständnis über die Aktenensicht in meine PA erteilt.

Nicht, dass ich jetzt rechtlich gegen alten und potentiellen neuen Chef vorgehen möchte. Wird wahrscheinlich eh nicht moglich sein?!

Aber ich dachte, dass ein solcher Austausch datenschutzrechtlich nicht ok ist.

Pure Neugier: aus welchen Rechtsgrundlagen oder gar Urteilen geht hervor, dass man weder Auskünfte über Noch- oder ehemalige Mitarbeiter erteilen darf noch dass man Auskünfte einholen darf?

Danke Euch.

MfG

clarion:
Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch  dann in Zukunft im Geheimen statt finden.

Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.

gonzales:
Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

Organisator:

--- Zitat von: gonzales am 29.04.2022 06:13 ---Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

--- End quote ---

Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.

xap:

--- Zitat von: clarion am 28.04.2022 23:12 ---Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch  dann in Zukunft im Geheimen statt finden.

Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.

--- End quote ---

Was ist denn das für ein Ratschlag? Der spiegelt genau den Trott und Missachtung geltender Rechtslage wider, die man in manchen Behörden erwartet.

Die Frage ist eher: Gab es eine Akteneinsicht und ist diese ggf. dokumentiert (z. Bsp. Mailverkehr), obwohl dem nicht zugestimmt wurde. Wenn man damit zu Recht nicht einverstanden ist, geht man z. Bsp. über den Landesdatenschutzbeauftragten. (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html)

Und dann wird das hoffentlich sehr teuer für die Betroffenen. Beamte haften übrigens ggf. für begangene Rechtsverstöße (z. Bsp. nach § 48 BeamtStG).

Mich nervt das echt ab wie solche Verstöße, auch hier im Forum, relativiert werden. "Ist ja alles nicht so schlimm".

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