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Ist das rechtens?

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xap:

--- Zitat von: Organisator am 29.04.2022 07:55 ---
--- Zitat von: gonzales am 29.04.2022 06:13 ---Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

--- End quote ---

Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.

--- End quote ---

Cognac im Kaffee? Hier wurden ggf. personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet. Das ist im dienstlichen Betrieb sicherlich teilweise gestattet, aber auch das hat Grenzen. Und von betrieblichen Belangen würde ich bei einer Bewerbung bei einer anderen Behörde eher nicht ausgehen. Selbstverständlich hat hier also ein Datenschutzverstoß stattgefunden, wenn z. Bsp. die Personalakte ohne Zustimmung des Betroffenen angefordert wurde. Und das wäre ggf. auch nachweisbar. Ein Telefonat nachzuweisen, ist natürlich schwer möglich - aber deswegen auch nicht besser.

Schmitti:
Also wäre dein Ratschlag: Datenschutz über alles, aktuellen und potentiellen neuen Vorgesetzten mit etwaigen datenschutzrechtlichen Konsequenzen überziehen, und für den weiteren Verlauf der Karriere, tja, muss sich halt noch eine dritte Stelle finden?

xap:
Einigen empfehle ich vor allem ein Rückgrat.

Gegenfrage:

Möchte man bei so einem Arbeitgeber arbeiten, der den Datenschutz offensichtlich mit Füßen tritt? Und wo wäre eine Grenze erreicht? Wenn Krankendaten abgefragt würden?

Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Aber einige kriechen offensichtlich gern durchs Leben. Und eine Stelle in einem Arbeitnehmermarkt zu finden ist jetzt genau wie ein Problem?

Organisator:

--- Zitat von: xap am 29.04.2022 08:16 ---Cognac im Kaffee?

--- End quote ---

Leider nicht ;)

Ziel war es, die Richtung zu schärfen. Da es sich bei dem Gespräch zwischen zwei Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber um kein Handeln einer Behörde geht, stellt sich nicht die Frage nach der Befugnisnorm, sondern nach einer Verbotsnorm.
Und wenn sich zwei Personen über eine dritte Person austauschen stellt sich zunächst einmal die Frage, ob dort personenbezogene Daten verarbeitet werden und was dem rechtlich entgegenstehen sollte.

xap:
Verbotsnorm:

DSGVO mit ihren einzelnen Paragraphen.

Austausch:

Die Rede oben war von mutmaßlich (zustimmungspflichtiger) Personalakteneinsicht. Ich sehe nicht, wie das nicht als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden könnte, wenn das so tatsächlich stattgefunden hat.



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