Autor Thema: Neue Kollegen - höhere Eingruppierung  (Read 3609 times)

paryz

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Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« am: 28.04.2022 21:24 »
Hallo zusammen,
ich arbeite bei der Landesbaudirektion Bayern in einer Zentralstelle, die für Einführung von BIM (Digitalisierung in Bauwesen, building information modelling) zuständig ist. Ich wurde vor fast 6 Jahren mit einer E11 eingestellt. Seit dem hat die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen und es werden gerade mehrere neue Kollegen eingestellt. Die neuen Stellen für eine vergleichbare Tätigkeit werden bei gleicher Ausbildung (TU) mit E13 ausgeschrieben.
Nun wurde mir auf Grundlage von einem Antrag auf Höhergruppierung E12 zugesagt.
E13 ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht, weil sich, laut der Personalabteilung, meine Tätigkeit nicht grundlegend geändert hat, "ich doch gerade eben höhergruppiert wurde und jetzt sind erstmal die anderen dran". Dass meine auszuübende/ausgeübte Tätigkeit vergleichbar mit denen von meinen Kollegen ist, wird dabei nicht in Frage gestellt.

Wäre hier der Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung der richtige Weg?

Vielen Dank!

E15TVL

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #1 am: 28.04.2022 21:27 »
Bewirb dich doch auf so einer 13er-Stelle. Aus deiner Sachverhaltsschilderung lässt sich nicht schließen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten exakt denen der zukünftigen Kollegen entsprechen.

WasDennNun

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #2 am: 28.04.2022 22:26 »
Frage doch mal nach wo, im Tarifvertrag das Merkmal: Jetzt sind die anderen dran. zu finden ist.
Anderseits
Vergleichbar ist nicht identisch, heisst kann ja sein das die anderen eg13 sind und du nur eg12.

Also fragst du am besten: Jetzt sind die anderen dran?
Stimmt die mit eg11 ich mit eg13
Also fordere ne EG 13 Tätigkeit oder suche dir einen AG der sie dir gibt.
Oder lassen ein Gericht überprüfen, ob dein AG bzgl. deiner EG Recht hat oder nicht.

Max

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #3 am: 29.04.2022 07:48 »
Bewerbe dich auf die höher bewerteten Stellen.
Es ist ein Trugschluss,  dass deine Stelle höherwertig ist als E11 oder E12, nur weil neue Kollegen in E13 eingestellt werden und die gleiche Arbeit verrichten. Einige Arbeitgeber reagieren mit falschen Bewertungen oder aufgeblasenen Tätigkeitsbeschreibungen auf die oft schlechte Bewerberlage.

Lars73

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #4 am: 29.04.2022 09:31 »
Was ist es denn für eine Tätigkeit und was ist der geforderte Abschluss?
Insbesondere welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift für die Einstufung.

Herbert Meyer

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #5 am: 29.04.2022 09:40 »
Kündigen und parallel auf die E13-Stelle bewerben. Dann bricht bei den Personalern der Schweiß aus.

Lars73

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #6 am: 29.04.2022 09:42 »
Dann bricht bei den Personalern der Schweiß aus.
Sowas sehen unsere Personaler sehr entspannt. Vielleicht motiviert des dem Fachvorgesetzten aktiv zu werden...

WasDennNun

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #7 am: 29.04.2022 12:50 »
Kündigen und parallel auf die E13-Stelle bewerben. Dann bricht bei den Personalern der Schweiß aus.
Personale mit Schweiß habe ich bisher nur einmal gesehen. Als ich sie als Grund für das platzen eines Vorganges benannt und nachweisen konnte, dass es eben an ihrer Personalentscheidung lag.
(Weil ja auch so von mir angekündigt, dass wenn das und das nicht gemacht wird, damit die die Stelle annimmt, dann wird höchstwahrscheinlich jenes passieren, sofern ihr nicht jemanden anderes findet.....)

Ansonsten wird doch der Schweiß umgehend vom Kalk der da rieselt aufgesogen.  ;D

paryz

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #8 am: 29.04.2022 15:00 »
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
leider sind die ausgeschriebenen Stellen entweder bereits besetzt, oder nicht für mein Wohnsitz ausgeschrieben, oder die entsprechen nicht genau meiner Qualifikation. (für eine Stelle wird eine Architekturausbildung gefragt, die andere wird dann mit einem Bauingenieur besetzt). Die Tätigkeit ist abgesehen davon gleich. In einem Fall hat man eher die Architektensoftware im Fokus, in anderem konzentriert man sich auf Planungswerkzeuge für Fachplaner.

In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht folgendes:
- Aus- und Fortbildung der Benutzer der CAD-Visualisierungssysteme Autodesk Revit  / CIVIL3D /3 D Max; der Benutzer von Layout- u. Graphiksystemen Sketch Up, Adobe Acrobat, Photoshop, lndesign, Illustrator, CAD PlugIns DBDBIM etc.
- Verknüpfung GIS (ESRI ArcGIS) in BIM Umgebungen im Zuge der Aufbereitung und Bereitstellung digitaler Stadtmodelle für Masterplanungen.
- Integration von verschiedenen Informationsquellen / Datenbanksysteme in BIM-Umgebungen (DBD BIM /DBD Connect/ dataholz-Content)
- Einsatz digitaler Bauwerksmodelle im nachhaltigen Bauen (BNB)
- Test und- Einsatz gemeinsamer Datenumgebungen (CDE Common Data Environment)
- Konzeptionierung und Durchführungen von Anwenderschulungen innerhalb komplexer Prozessketten. Erstellung und Aktualisierung der Schulungsunterlagen für die genannten Schulungen und Workshops
- Hotline-Betreuung für die genannten Systeme, Projektberatung und Unterstützung für Bauämter im Themenbereich CAD- und Gebäudedatenbanken, anlassbezogen auch vor Ort, Gremienarbeit, Normungs- und Richtliniensetzung zu den genannten Themenschwerpunkten
- Projektleitung in europäischem Forschungsprojekt mit der XXX zur Entwicklung modellbasierter elektronischer Genehmigungsverfahren.

WasDennNun

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #9 am: 29.04.2022 15:28 »
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
leider sind die ausgeschriebenen Stellen entweder bereits besetzt, oder nicht für mein Wohnsitz ausgeschrieben, oder die entsprechen nicht genau meiner Qualifikation. (für eine Stelle wird eine Architekturausbildung gefragt, die andere wird dann mit einem Bauingenieur besetzt). Die Tätigkeit ist abgesehen davon gleich. In einem Fall hat man eher die Architektensoftware im Fokus, in anderem konzentriert man sich auf Planungswerkzeuge für Fachplaner.
Die Tätigkeit ist erscheinen Dir abgesehen davon gleich.
Ob sie tariflich gesehen tatsächlich gleich sind, steht in den Sternen.
Denn in dem Bereich erhält man die EG13 doch nur mit abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium und entsprechender Tätigkeit (hast du das?), also nach allg. Teil I der EGO oder via großes Maß an Verantwortung (oder?)

Ich kann dir nur raten, lasse das doch mal von einem Gericht überprüfen, wenn du der Meinung bist falsch eingruppiert zu sein.

paryz

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #10 am: 29.04.2022 15:52 »
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium ist vorhanden.
Ob die Tätigkeit einer E13 entspricht, kann ich leider nicht beurteilen.
Könnte man von der Personalabteilung eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten mit Zuordnung zu Entgeltgruppen verlangen?

Organisator

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #11 am: 29.04.2022 15:56 »
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium ist vorhanden.
Ob die Tätigkeit einer E13 entspricht, kann ich leider nicht beurteilen.
Könnte man von der Personalabteilung eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten mit Zuordnung zu Entgeltgruppen verlangen?

Verlangen ja, aber eine gewünschte Antwort wirst du nicht bekommen.

WasDennNun

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #12 am: 30.04.2022 10:20 »
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium ist vorhanden.
Ob die Tätigkeit einer E13 entspricht, kann ich leider nicht beurteilen.
Könnte man von der Personalabteilung eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten mit Zuordnung zu Entgeltgruppen verlangen?
Du kannst dich bockig stellen und nur noch das machen was deinen dir schriftlich vom Pesonalamt übertragenden Tätigkeiten entspricht.
Falls es sie nicht gibt, sie nach eigenen Wünschen zusammenstellen (so das EG13 rauskommt) und dann dem personalamt mitteilen, dass diese dir das bestätigten sollen, dass das deine auszuübenden Tätigketien sind, da du ja ansonsten nicht wüsstest, ob du die korrekten auszuübenden Tätigkeiten ausübst und um Problem zu vermeiden bis dahin jeden Auftrag vom Vorgesetzten schriftlich in Kopie dem PA mitteilst und sie das bestätigen müssten, damit du es machen darfst.

Verwaltung schlägt man mit Verwaltung. Und ansonsten machst du Ei*schaukel, bis da was passiert.

sebbo83

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Antw:Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
« Antwort #13 am: 03.05.2022 11:07 »
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
leider sind die ausgeschriebenen Stellen entweder bereits besetzt, oder nicht für mein Wohnsitz ausgeschrieben, oder die entsprechen nicht genau meiner Qualifikation. (für eine Stelle wird eine Architekturausbildung gefragt, die andere wird dann mit einem Bauingenieur besetzt). Die Tätigkeit ist abgesehen davon gleich. In einem Fall hat man eher die Architektensoftware im Fokus, in anderem konzentriert man sich auf Planungswerkzeuge für Fachplaner.

In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht folgendes:
- Aus- und Fortbildung der Benutzer der CAD-Visualisierungssysteme Autodesk Revit  / CIVIL3D /3 D Max; der Benutzer von Layout- u. Graphiksystemen Sketch Up, Adobe Acrobat, Photoshop, lndesign, Illustrator, CAD PlugIns DBDBIM etc.
- Verknüpfung GIS (ESRI ArcGIS) in BIM Umgebungen im Zuge der Aufbereitung und Bereitstellung digitaler Stadtmodelle für Masterplanungen.
- Integration von verschiedenen Informationsquellen / Datenbanksysteme in BIM-Umgebungen (DBD BIM /DBD Connect/ dataholz-Content)
- Einsatz digitaler Bauwerksmodelle im nachhaltigen Bauen (BNB)
- Test und- Einsatz gemeinsamer Datenumgebungen (CDE Common Data Environment)
- Konzeptionierung und Durchführungen von Anwenderschulungen innerhalb komplexer Prozessketten. Erstellung und Aktualisierung der Schulungsunterlagen für die genannten Schulungen und Workshops
- Hotline-Betreuung für die genannten Systeme, Projektberatung und Unterstützung für Bauämter im Themenbereich CAD- und Gebäudedatenbanken, anlassbezogen auch vor Ort, Gremienarbeit, Normungs- und Richtliniensetzung zu den genannten Themenschwerpunkten
- Projektleitung in europäischem Forschungsprojekt mit der XXX zur Entwicklung modellbasierter elektronischer Genehmigungsverfahren.

Augenscheinlich eine coole Tätigkeit. Mit vielen der Programmen habe ich selber schon gearbeitet.
Aber, wissenschaftliche Hochschulausbildung ist nur Master oder Diplom an einer wissenschaftlichen Hochschule. Ich glaube, Bachelor, Magister an Hochschulen (vor allem FH & technische) sind nach der Protokollnotiz Nr. 1 der BAT keine wissenschaftlichen Hochschulabschlüsse.
Ich würde mich, unabhängig von deiner Aussage "oder nicht für mein Wohnsitz ausgeschrieben, oder die entsprechen nicht genau meiner Qualifikation" trotzdem drauf bewerben.