Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue Kollegen - höhere Eingruppierung
paryz:
Hallo zusammen,
ich arbeite bei der Landesbaudirektion Bayern in einer Zentralstelle, die für Einführung von BIM (Digitalisierung in Bauwesen, building information modelling) zuständig ist. Ich wurde vor fast 6 Jahren mit einer E11 eingestellt. Seit dem hat die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen und es werden gerade mehrere neue Kollegen eingestellt. Die neuen Stellen für eine vergleichbare Tätigkeit werden bei gleicher Ausbildung (TU) mit E13 ausgeschrieben.
Nun wurde mir auf Grundlage von einem Antrag auf Höhergruppierung E12 zugesagt.
E13 ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht, weil sich, laut der Personalabteilung, meine Tätigkeit nicht grundlegend geändert hat, "ich doch gerade eben höhergruppiert wurde und jetzt sind erstmal die anderen dran". Dass meine auszuübende/ausgeübte Tätigkeit vergleichbar mit denen von meinen Kollegen ist, wird dabei nicht in Frage gestellt.
Wäre hier der Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung der richtige Weg?
Vielen Dank!
E15TVL:
Bewirb dich doch auf so einer 13er-Stelle. Aus deiner Sachverhaltsschilderung lässt sich nicht schließen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten exakt denen der zukünftigen Kollegen entsprechen.
WasDennNun:
Frage doch mal nach wo, im Tarifvertrag das Merkmal: Jetzt sind die anderen dran. zu finden ist.
Anderseits
Vergleichbar ist nicht identisch, heisst kann ja sein das die anderen eg13 sind und du nur eg12.
Also fragst du am besten: Jetzt sind die anderen dran?
Stimmt die mit eg11 ich mit eg13
Also fordere ne EG 13 Tätigkeit oder suche dir einen AG der sie dir gibt.
Oder lassen ein Gericht überprüfen, ob dein AG bzgl. deiner EG Recht hat oder nicht.
Max:
Bewerbe dich auf die höher bewerteten Stellen.
Es ist ein Trugschluss, dass deine Stelle höherwertig ist als E11 oder E12, nur weil neue Kollegen in E13 eingestellt werden und die gleiche Arbeit verrichten. Einige Arbeitgeber reagieren mit falschen Bewertungen oder aufgeblasenen Tätigkeitsbeschreibungen auf die oft schlechte Bewerberlage.
Lars73:
Was ist es denn für eine Tätigkeit und was ist der geforderte Abschluss?
Insbesondere welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift für die Einstufung.
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