Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unterbrechung der Stufenlaufzeit
Bernd007:
Hallo ins Forum,
ich habe eine Frage zum Thema "Unterbrechung der Stufenlaufzeit".
Ich bin Beschäftigter bei einer Kommune in Niedersachsen. Es gilt der TVÖD-VKA.
Seit dem 01.07.2019 bin ich in der Entgeltgruppe 10 / Stufe 3 eingruppiert.
Vom 29.04.2020 bis zum 28.05.2020 und vom 29.07.2020 bis zum 28.08.2020 befand ich mich in Elternzeit.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine "Stufung" in die Stufe 4 zum 01.07.2022 erfolgt.
Mein Arbeitgeber teilt mir mit, dass eine Stufung wegen der beiden "Monate" Elternzeit erst zum 01.09.2022 erfolgt.
Ist die Auffassung meines Arbeitgebers korrekt? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils nicht um volle Kalendermonate (29.04.-28.05.20 und 29.07.-28.08.20) handelte?
Grüße aus Niedersachsen!
Isie:
Ja, das ist korrekt. Die Stufenlaufzeit wird angehalten und läuft erst nach Ende der Elternzeit weiter. Bei der Stufenlaufzeit kommt es nicht auf volle Kalendermonate an, sondern darauf, dass die Anzahl von Jahren erfüllt ist.
Bernd007:
Danke für die Antwort!
Wie ist das im Hinblick auf § 17 Abs. 3 e TVÖD zu sehen?
"Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 und des § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 stehen gleich:
.
.
e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,"
Kühlschrank:
Ich würde sagen, dass du Elternzeit nicht unter den e) mit "sonstiger Unterbrechung" packen kannst, da im § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD eindeutig beschrieben ist, wie Elternzeit hinsichtlich der Stufenlaufzeit zu handhaben ist.
Geht mir genauso, wäre zum 01.07.2022 in Stufe 4 gekommen, muss aber noch einen Monat warten.
Lars73:
Es ist ja weder eine sonstige Unterbrechung im Sinne der zitierten Regelung noch weniger als ein Monat.
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