Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unterbrechung der Stufenlaufzeit
Bernd007:
Dass es sich nicht um eine sonstige Unterbrechung handelt, war mir bewusst.
Ich wollte nur damit zum Ausdruck bringen, dass die TVP bei der Stufenlaufzeit an anderer Stelle eine Regelung zum Thema >Monat getroffen haben. Auch beim Urlaubsanspruch erfolgte keine Kürzung, da keine vollen Kalendermonate "erreicht" wurden (ich weiß, hier wird explizit auf volle Kalendermonate abgestellt).
Mir fehlt es einfach an einer konkreten Aussage im TVÖD, in einem Kommentar, o.ä. zum Thema Elternzeit = kein voller Kalendermonat.
Gegenüber meinem AG argumentiere ich auch, dass ich in den betroffenen Monaten April, Mai, Juli und August 2020 die Stufenlaufzeit, auch wenn nur anteilig, in diesen Monaten zurückgelegt habe. Ich war nur vorübergehend nicht da, habe mein Sachgebiet aber inhaltlich weiterverfolgt und bin nach Rückkehr aus der Elternzeit nicht bei 0 wieder gestartet.
Lars73:
Die Aussage im TVöD ist an der Stelle eindeutig. Schon weil an der einen Stelle Kalendermonat und an der anderen Monat verwendet wird. Wobei hier ja § 17 (3) Satz 2 TVöD heranzuziehen ist. Da geht es nicht um Monate etc.
In welchen Kommentar hast du geschaut? Die Sache ist völlig unstrittig in der Literatur. Es gibt maximal die Diskussion ob es eine mittelbare Diskriminierung ist, weil Elternzeit überwiegend von Frauen in Anspruch genommen wird [allerdings vom BAG nicht so gesehen].
Lars73:
Damir die Stufenlaufzeit weiterläuft hättest du ggf. eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung im geringer Umfang vereinbaren müssen.
Bernd007:
Danke für die Antworten.
Wir haben im Jahre 2019 die Finanzsoftware umgestellt. Da mein Arbeitsbereich hiervon erheblich betroffen war, habe ich mit meinem Vorgesetzten - auf seinen Wunsch hin - vereinbart, dass ich auch während der Elternzeiten "zur Verfügung stehe". Leider alles nur mündlich / keine Arbeitszeiterfassung. Jetzt drei Jahre später lassen sich meine Arbeitsleistungen in diesen Zeiten leider nur schwer bis gar nicht nachträglich dokumentieren.
Im Grunde war ich also in "Teilzeitbeschäftigung" - wie wäre das aus Arbeitgebersicht zu sehen?
Lars73:
Aus Arbeitgebersicht wäre der Vorgesetzte abzumahnen und zu prüfen wie man das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet.
Hinsichtlich der Stufenlaufzeit: Was du als Hobby in deiner Freizeit machst ist dein Problem und nicht relevant für die Stufenlaufzeit.
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