Moin Moin,
wir leisten technische Rufbereitschaft nach dem TV-L, der Arbeitgeber stellt dafür ein Fahrzeug und es wird alles vernünftig abgerechnet.
Wir haben eine Reaktionszeit die uns vorgibt, wann wir im Störungsfall an unserem Arbeitsplatz zu sein haben und mit der Entstörung zu beginnen, das ist für alle kein Problem.
Meine Frage ist hypothetischer Art:
Auf dem Weg nach Hause fuhr ich über die Autobahn, auf der anderen Seite ereignete sich ein LKW-Unfall, bestimmt kein schönes Szenario für die beteiligten.
Ich stellte mir vor, dieser Unfall würde knapp vor mir passieren, wenn ich auf dem Weg zu einem Einsatz bin.
Die Anfahrtszeit ist Arbeitszeit in der Bereitschaft, ich kann nun aber die Entstörung nicht mehr beginnen und stehe dort vielleicht mehrere Stunden unverschuldet im Stau.
Die Entstörung sei mal egal, vieles könnte man auch telefonisch regeln.
Wichtiger wäre mir die Frage nach der Anrechnung der Arbeitszeit.
Ich stehe dort nun unverschuldet, komme nicht weg, ich stehe dort ja aber auch nicht in meiner Freizeit, weil die Liegenschaft ja einen Einsatz ausgelöst hat.
Ist das nun alles Einsatz- bzw. Arbeitszeit?
Bricht der Einsatz nun aufgrund höherer Gewalt automatisch ab?
Hat da eventuell jemand eine Meinung oder sogar eine Erfahrung, wie es sich in einem solchen Fall verhält?
Ich wünsche schon einmal ein schönes Wochenende