Ich erweitere meine Fragen noch um eine fiktive Fallkonstruktion und Fragen:
Angenommen ich wäre im Oktober 2020 auf A11 befördert worden und die Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 3 wären im Oktober 2022 erfüllt.
Auf A12 könnte ich dann wegen Art. 17 Abs. 1 dennoch erst im Oktober 2023 befördert werden, da Satz 4 hier noch nicht greift, und daher eine Dienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung nötig ist? Eine direkte Beförderung auf A13 wäre vermutlich nicht möglich da Abs. 1 Satz 1 das ausschließt (angenommen Satz 2 greift nicht).
Am selben Tag an dem die Beförderung zu A12 erfolgt, könnte ich dann aber auch gleich weiter zu A13 befördert werden da dann ja kein Amt übersprüngen würde und Abs. 1 Satz 4 das erlaubt?
(Ich gehe bei allem davon aus das keine der weiteren Ausnahmen der späteren Absätze gelten).
Anmerkungen:
Der Fall ist in der dargestellten Form tatsächlich fiktiv und meine Behörde würde bei sowas denke ich eh nicht mitmachen
. Finde die Fragestellung nur interessant.