Autor Thema: Zeitzuschläge in einer Abordnung  (Read 882 times)

schaf1981

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Zeitzuschläge in einer Abordnung
« am: 29.04.2022 21:05 »
Guten Abend,

folgendende Thematik:

-Abordnung mit dem Ziel der Versetzung für ein halbes Jahr.

-von E4 auf E9a   

-die Zulage  im Zeitraum wurde bezahlt (ausgleich zwischen E4 zu E9a / § 14)

 Jetzt zu meiner Frage:

 "In dem halben Jahr wurde mir die Zeitzuschläge (Nacht,Sonntag,Feiertag) nach dem Stundenlohn der Entgeltgruppe E4 bezahlt anstatt nach der E9a."

 
Ist das so zulässig, bzw. kann man dagegen ohne Gericht vorgehen oder schließt das der spärliche TVl aus ?