Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifänderung E9 Split in a b c
BAT:
Also eigentlich hast Du 9c (der Antrag wurde gestellt. Zurücknehmen geht eigentlich nicht). Durchklagen dürfte zum Erfolg führen.
Beachte aber bitte die minimalen Unterschiede in der Tabelle.
nichts_tun:
Richtig, den Antrag nach § 29b konnte man nicht einfach zurücknehmen. Schönes Thema für ein Arbeitsgericht.
Lars73:
Wenn man die Klage zu früh erhebt greift aber der Verlust der Stufenlaufzeit. Man müsste warten bis man nach der Höhergruppierung die E9c Stufe 6 erreicht hat plus ggf. 6 Monate tarifliche Ausschlussfrist.
Athene:
Danke für diese Hinweise :-* Dann werde ich das doch mal probieren.
Selbstbedienungsladen:
--- Zitat von: BAT am 10.05.2022 08:49 ---Also eigentlich hast Du 9c (der Antrag wurde gestellt. Zurücknehmen geht eigentlich nicht). Durchklagen dürfte zum Erfolg führen. (...)
--- End quote ---
Diese Aussage ist unvollständig bzw. es kommt auf weitere Angaben zum Sachverhalt an.
Ein gestellter Höhergruppierungsantrag kann als einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung nach Zugang beim Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen
werden. Für eine Rücknahme bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.
Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
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