Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifänderung E9 Split in a b c
BAT:
--- Zitat von: Selbstbedienungsladen am 11.05.2022 16:47 ---
Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
--- End quote ---
Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen. ;)
Selbstbedienungsladen:
--- Zitat von: BAT am 11.05.2022 17:36 ---
--- Zitat von: Selbstbedienungsladen am 11.05.2022 16:47 ---
Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
--- End quote ---
Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen. ;)
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Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.
Athene:
Der Arbeitgeber hat zugestimmt. Das bedeutet dann, dass ein neuer Mitarbeiter die Stelle nach 9c macht (stufengleich) und ich nur nach 9b bezahlt werde weil ich wegen Verlusten bei der Stufenlaufzeit den Antrag nicht gestellt habe. Was für ein doofer Tarifvertrag!
BAT:
--- Zitat von: Selbstbedienungsladen am 11.05.2022 18:57 ---
Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.
--- End quote ---
Da gibt es doch nichts anzunehmen. Nach der Schilderung ist sie in 9b, der AG hat also die Antragsrückname angenommen. Das ganze wohl rechtswidrig. daher der Verweis auf den Rechtsweg.
Ansonsten ist nicht die Regelung Mist, sondern die ganze 9c überflüssig. Demnächst haben wir 30 € Sprünge zwischen den Gruppen, wenn immer mehr eingeführt werden. ;)
Athene:
Nunja, das ist jetzt aber ein 200€ Sprung
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