Autor Thema: Eingruppierung rückwirkend, fehlende Stellenbeschreibung  (Read 6921 times)

Nk1985

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Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ich wurde 2017 in die IT Abteilung versetzt nachdem ich 9 Jahre in den Finanzen tätig war. Habe 2017 keine Stellenbeschreibung erhalten, meine EG 8 ist geblieben. Neue Aufgaben vorrangig Anwendungsbetreuung, Projekte (Workflow, E-Rechnung, weiß der Kuckuck) nach Rücksprache mit Anwalt theoretisch eine EG9b ich habe ab 2019 nachweislich immer wieder nachgefragt. Eine klare Ansage was meine Aufgaben konkret sind habe ich nicht erhalten. Nur mach mal. Nun habe ich eine Stellenbeschreibung erhalten die nicht den Tätigkeiten entspricht die ich bisher ausgeführt habe. Gehe ich richtig in der Annahme dass ich mich jetzt zurücklehnen kann und mir trotzdem für die Vergangenheit eine höhere Vergütung zustehen könnte? Wie weise ich das alles nach? Ich war völlig auf mich gestellt Schulung Umstellung Projektierung Analyse usw.

Jetzt komm ich mir echt veralbert vor

Lars73

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Wie wurde denn in der Vergangenheit eine höhere Bezahlung geltend gemacht? Welche Entgeltgruppe wurde in der Forderung genannt?
Das reine Fragen nach der Eingruppierung unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist.

Isie

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Nachfragen nützen nichts. Wenn dein Arbeitgeber nicht willig ist, kannst du nur mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage was erreichen. Dafür musst du aber nachweisen können, welches deine auszuübenden Tätigkeit ist. Wenn die Stellenbeschreibung nicht die Tätigkeiten enthält, die du ausübt, kann das schwierig werden. Kläre erst mal, welches deine auszuübenden Tätigkeiten sind und bilde dir dann eine Meinung, welcher Entgeltgruppe sie entsprechen. Und erhebe schriftlich Anspruch auf das Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe, um wenigstens jetzt die Ausschlussfrist zu wahren.

Nk1985

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Die Zahlung nach EG9b wurde schriftlich gefordert im Oktober vergangenen Jahres, auf der Grundlage der Tätigkeiten die ich durchführe oder die notwendig sind um dir Projekte abzuschließen. Die Personalkeitung hat mir geantwortet, dass eine mögliche Änderung der Eingruppierung zum 1.1. Vergangenen Jahres vorgenommen wird. Es gab nur eine Aktennotiz über die Umsetzung keine Aufgabenzuweisung schriftlich. Ich habe stets gefordert dass abgesteckt wird welche Kompetenzen bei mir oder in anderem Fachbereichen liegen. Es folgte stets Hände heben, auf drängen wollte ich endlich eine Stellenbeschreibung damit ich endlich weiß was meine Aufgaben sind.

Ich sitz hier auf verlorenem Posten muss die Projekte durchziehen ohne Führung oder Unterstützung aus den Fachbereichen das mach ich nicht mehr für eine 8. 🙄

Was den Nachweis angeht bin ich ja aufgeschmissen, Zeugen gäbe es ggf.


Ich frag mich nur wie man als Verwaltung so agieren kann

Nk1985

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Nachfragen nützen nichts. Wenn dein Arbeitgeber nicht willig ist, kannst du nur mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage was erreichen. Dafür musst du aber nachweisen können, welches deine auszuübenden Tätigkeit ist. Wenn die Stellenbeschreibung nicht die Tätigkeiten enthält, die du ausübt, kann das schwierig werden. Kläre erst mal, welches deine auszuübenden Tätigkeiten sind und bilde dir dann eine Meinung, welcher Entgeltgruppe sie entsprechen. Und erhebe schriftlich Anspruch auf das Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe, um wenigstens jetzt die Ausschlussfrist zu wahren.

Es gibt ja erst seit Dienstag eine Stellenbeschreibung, die nicht die Aufgaben widerspiegelt die ich in den vergangenen Jahren erledigt habe wie soll das gehen 🙄

WasDennNun

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In dem du exakt das machst,  was dir schriftlich übertragen wurde und die Projekte dann an die Wand fahren lässt.
Alternative: Du schreibst auf, was für die Projekte an Tätigkeiten auszuüben sind, lässt den Vorgesetzten das bestätigen, schickst das der Personalabteilung mit dem Hinweis, dass sie dir diese Tätigkeiten übertragen sollen, damit die Projekte gemacht werden können.
Natürlich mit dem zweiten Hinweis, dass du diese Tätigkeiten nicht ausüben darfst, wenn sie dir nicht übertragen werden und wenn sie dir nicht übertragen werden, es jemand anders machen muss, damit die Projekte nicht an die Wand fahre und die Personalabteilung damit ab sofort für das gelingen der Projekte verantwortlich ist.

Danach hofft man das ein dickes Projekt gegen die Wand fährt, es laut Bum macht und ein Schuldiger gesucht wird, der ja dann bekannt ist.😇

Isie

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Zitat: "Die Personalkeitung hat mir geantwortet, dass eine mögliche Änderung der Eingruppierung zum 1.1. Vergangenen Jahres vorgenommen wird."

Also ist die Höhergruppierung abgesegnet?

Kat

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augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.

WasDennNun

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augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.
Der AG kann das aber heilen, in dem er die mündliche "illegale" Übertragung als vom AG gewollt und gewünscht verschriftlicht und damit es legalisiert und rückwirkend feststellt.
Habe ich auch schon erlebt.

Nk1985

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augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.

Dann hätte ich ja 5 Jahre 80% meiner Arbeitszeit nicht gearbeitet das ist jetzt auch Nichteinhaltung Anspruch. Es gibt eine Ansage wir brauchen, machen sie mal, da frag ich doch nicht was von den einzelnen Arbeitsschritten ich selbst übernehmen darf oder nicht dazu hätte es die Stellenbeschreibung gebraucht die habe ich trotz Nachfragen und unzähligen Gesprächen nicht erhalten

Also damit braucht mir keiner kommen.

Johann

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Wie ist das eigentlich mit §2 Absatz 1 Nummer 5 NachwG bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, die aller Voraussicht nach nicht vom Weisungsrecht gedeckt ist?

Klar, es handelt sich nicht um den Neubeginn eines Arbeitsverhältnisses. Aber gibt es nicht auch eine Pflicht des Arbeitgebers, die Tätigkeiten kurz zu charakterisieren, wenn sich die Tätigkeiten derart ändern, dass sie wie hier eigentlich zu einer veränderten Entgeltgruppe führt? Oder lässt sich das dann nur durch Eingruppierungsfeststellungsklage erörtern, ohne dass der Arbeitgeber an sich die Pflicht hat, Tätigkeiten zu charakterisieren, wenn er der Meinung ist, die Änderung ist nicht eingruppierungsrelevant und vom Weisungsrecht gedeckt?

WasDennNun

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Das ist ja eben die Blödsinnigkeit bei solchen Regelungen.
Wenn man nicht weiß ob es eingruppierungsrelevant ist, dann macht man ja nichts falsch, wenn man es nicht formal überträgt.
Und wenn es dann doch eingruppierungsrelevant war, dann hat man nichts in der Hand um es nachzuweisen.

Am Ende ist man als Angestellter der ge*schte.
Da bleibt einem nur: Jede größere Tätigkeitsänderung, die nicht mit der Stellenbeschreibung oder initialen Tätigkeitsbeschreibung zusammen passt  stumpf niederschreiben, dem Personalamt mitteilen mit Bitte um Bestätigung, dass dies deine neuen Tätigkeiten sind und sie darauf hinweisen, dass wenn sie nicht antworten, du die arbeiten nicht übernehmen darfst, da sie ja Eingrupppierungsrelevant sein könnten.
(Eigentlich ja der Job vom Vorgesetztem, dem man natürlich vorab informiert und in cc setzt, sofern er nicht dieses schreiben abschickt.

Henne Ei Problem halt.

Nk1985

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Das ist ja eben die Blödsinnigkeit bei solchen Regelungen.
Wenn man nicht weiß ob es eingruppierungsrelevant ist, dann macht man ja nichts falsch, wenn man es nicht formal überträgt.
Und wenn es dann doch eingruppierungsrelevant war, dann hat man nichts in der Hand um es nachzuweisen.

Am Ende ist man als Angestellter der ge*schte.
Da bleibt einem nur: Jede größere Tätigkeitsänderung, die nicht mit der Stellenbeschreibung oder initialen Tätigkeitsbeschreibung zusammen passt  stumpf niederschreiben, dem Personalamt mitteilen mit Bitte um Bestätigung, dass dies deine neuen Tätigkeiten sind und sie darauf hinweisen, dass wenn sie nicht antworten, du die arbeiten nicht übernehmen darfst, da sie ja Eingrupppierungsrelevant sein könnten.
(Eigentlich ja der Job vom Vorgesetztem, dem man natürlich vorab informiert und in cc setzt, sofern er nicht dieses schreiben abschickt.

Henne Ei Problem halt.

Genau das habe ich heute getan

In meiner Stellenbeschreibung steht Umsetzung der selbstständig erarbeiteten Lösungsvorschläge nicht drin, Begleitung  der Pilotphase und Rollout auch nicht

Wurde mir mündlich heute übertragen wollte ich schriftlich bestätigt haben hab ich nicht bekommen mit der Ansage mir können jederzeit auch andere Aufgaben zugeordnet werden

Na super dann können die sich ihre Beschreibung sonst wohin schmieren

WasDennNun

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Wenn mündlich, dann nicht übertragen, dann nicht machen.
Oder aber eine Gesprächsnotiz verfassen und bestätigen lassen und solange es nicht machen.

Nk1985

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Wenn mündlich, dann nicht übertragen, dann nicht machen.
Oder aber eine Gesprächsnotiz verfassen und bestätigen lassen und solange es nicht machen.

Das klingt in der Theorie wirklich einfach, nur gut, dass der Anwaltstermin steht. Dann lass ich das einfach mal bis dahin liegen  ???