Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung rückwirkend, fehlende Stellenbeschreibung
Nk1985:
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ich wurde 2017 in die IT Abteilung versetzt nachdem ich 9 Jahre in den Finanzen tätig war. Habe 2017 keine Stellenbeschreibung erhalten, meine EG 8 ist geblieben. Neue Aufgaben vorrangig Anwendungsbetreuung, Projekte (Workflow, E-Rechnung, weiß der Kuckuck) nach Rücksprache mit Anwalt theoretisch eine EG9b ich habe ab 2019 nachweislich immer wieder nachgefragt. Eine klare Ansage was meine Aufgaben konkret sind habe ich nicht erhalten. Nur mach mal. Nun habe ich eine Stellenbeschreibung erhalten die nicht den Tätigkeiten entspricht die ich bisher ausgeführt habe. Gehe ich richtig in der Annahme dass ich mich jetzt zurücklehnen kann und mir trotzdem für die Vergangenheit eine höhere Vergütung zustehen könnte? Wie weise ich das alles nach? Ich war völlig auf mich gestellt Schulung Umstellung Projektierung Analyse usw.
Jetzt komm ich mir echt veralbert vor
Lars73:
Wie wurde denn in der Vergangenheit eine höhere Bezahlung geltend gemacht? Welche Entgeltgruppe wurde in der Forderung genannt?
Das reine Fragen nach der Eingruppierung unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist.
Isie:
Nachfragen nützen nichts. Wenn dein Arbeitgeber nicht willig ist, kannst du nur mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage was erreichen. Dafür musst du aber nachweisen können, welches deine auszuübenden Tätigkeit ist. Wenn die Stellenbeschreibung nicht die Tätigkeiten enthält, die du ausübt, kann das schwierig werden. Kläre erst mal, welches deine auszuübenden Tätigkeiten sind und bilde dir dann eine Meinung, welcher Entgeltgruppe sie entsprechen. Und erhebe schriftlich Anspruch auf das Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe, um wenigstens jetzt die Ausschlussfrist zu wahren.
Nk1985:
Die Zahlung nach EG9b wurde schriftlich gefordert im Oktober vergangenen Jahres, auf der Grundlage der Tätigkeiten die ich durchführe oder die notwendig sind um dir Projekte abzuschließen. Die Personalkeitung hat mir geantwortet, dass eine mögliche Änderung der Eingruppierung zum 1.1. Vergangenen Jahres vorgenommen wird. Es gab nur eine Aktennotiz über die Umsetzung keine Aufgabenzuweisung schriftlich. Ich habe stets gefordert dass abgesteckt wird welche Kompetenzen bei mir oder in anderem Fachbereichen liegen. Es folgte stets Hände heben, auf drängen wollte ich endlich eine Stellenbeschreibung damit ich endlich weiß was meine Aufgaben sind.
Ich sitz hier auf verlorenem Posten muss die Projekte durchziehen ohne Führung oder Unterstützung aus den Fachbereichen das mach ich nicht mehr für eine 8. 🙄
Was den Nachweis angeht bin ich ja aufgeschmissen, Zeugen gäbe es ggf.
Ich frag mich nur wie man als Verwaltung so agieren kann
Nk1985:
--- Zitat von: Isie am 01.05.2022 12:47 ---Nachfragen nützen nichts. Wenn dein Arbeitgeber nicht willig ist, kannst du nur mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage was erreichen. Dafür musst du aber nachweisen können, welches deine auszuübenden Tätigkeit ist. Wenn die Stellenbeschreibung nicht die Tätigkeiten enthält, die du ausübt, kann das schwierig werden. Kläre erst mal, welches deine auszuübenden Tätigkeiten sind und bilde dir dann eine Meinung, welcher Entgeltgruppe sie entsprechen. Und erhebe schriftlich Anspruch auf das Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe, um wenigstens jetzt die Ausschlussfrist zu wahren.
--- End quote ---
Es gibt ja erst seit Dienstag eine Stellenbeschreibung, die nicht die Aufgaben widerspiegelt die ich in den vergangenen Jahren erledigt habe wie soll das gehen 🙄
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