Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung rückwirkend, fehlende Stellenbeschreibung
WasDennNun:
In dem du exakt das machst, was dir schriftlich übertragen wurde und die Projekte dann an die Wand fahren lässt.
Alternative: Du schreibst auf, was für die Projekte an Tätigkeiten auszuüben sind, lässt den Vorgesetzten das bestätigen, schickst das der Personalabteilung mit dem Hinweis, dass sie dir diese Tätigkeiten übertragen sollen, damit die Projekte gemacht werden können.
Natürlich mit dem zweiten Hinweis, dass du diese Tätigkeiten nicht ausüben darfst, wenn sie dir nicht übertragen werden und wenn sie dir nicht übertragen werden, es jemand anders machen muss, damit die Projekte nicht an die Wand fahre und die Personalabteilung damit ab sofort für das gelingen der Projekte verantwortlich ist.
Danach hofft man das ein dickes Projekt gegen die Wand fährt, es laut Bum macht und ein Schuldiger gesucht wird, der ja dann bekannt ist.😇
Isie:
Zitat: "Die Personalkeitung hat mir geantwortet, dass eine mögliche Änderung der Eingruppierung zum 1.1. Vergangenen Jahres vorgenommen wird."
Also ist die Höhergruppierung abgesegnet?
Kat:
augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kat am 02.05.2022 07:15 ---augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.
--- End quote ---
Der AG kann das aber heilen, in dem er die mündliche "illegale" Übertragung als vom AG gewollt und gewünscht verschriftlicht und damit es legalisiert und rückwirkend feststellt.
Habe ich auch schon erlebt.
Nk1985:
--- Zitat von: Kat am 02.05.2022 07:15 ---augenscheinlich hast du ihn der Vergangenheit Tätigkeiten gemacht, die Dir nie übertragen wurden. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, aber keine höhere Bezahlung.
--- End quote ---
Dann hätte ich ja 5 Jahre 80% meiner Arbeitszeit nicht gearbeitet das ist jetzt auch Nichteinhaltung Anspruch. Es gibt eine Ansage wir brauchen, machen sie mal, da frag ich doch nicht was von den einzelnen Arbeitsschritten ich selbst übernehmen darf oder nicht dazu hätte es die Stellenbeschreibung gebraucht die habe ich trotz Nachfragen und unzähligen Gesprächen nicht erhalten
Also damit braucht mir keiner kommen.
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