Hallo Forum!
Bezüglich der Kündigungsfristen bei TV-L Verträgen heißt es:
"bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschäftigungszeiten zusammengezählt."
Ich war jetzt 3 Jahre in einem befristeten Vertrag an einer Uni, der demnächst ausläuft. Ich hätte evtl. die Möglichkeit, bei demselben Arbeitgeber (Uni) einen weiteren Arbeitsvertrag über 12 Monate in einem anderen Projekt zu bekommen. Ich möchte aber bei diesem Job gern die Möglichkeit haben, kurzfristig zu kündigen. Das geht aber nicht, wenn ich so lange durchgehend bei dem Arbeitgeber angestellt bin.
Angenommen, mein jetziger Job endet im Mai und den nächsten Job bei dem Arbeitgeber beginne ich im
Juli: Falle ich dann wieder unter die kurzfristigen Kündigungsfristen inkl. Probezeit etc., da ich zwischendurch ja einen Monat nicht bei dem Arbeitgeber angestellt war?
Dankeschön und viele Grüße