Autor Thema: Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...  (Read 1841 times)

lollos

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Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« am: 04.05.2022 08:31 »
Hallo,

mein befristeter Vertrag lief am 31.3. aus. Der alte AG kam nicht in die Puschen und legte der AfA erst jetzt letzte Woche die Arbeitsbescheinigung vor, bekam also für April bis jetzt kein AlG I. Am 15.4. trat ich eine neue Arbeitsstelle an. Ich konnte krankheitsbedingt 14 Urlaubstage bis zum 31.3. nicht nehmen, daher erhalte ich noch Ende Mai die entsprechende Urlaubsabgeltung. Nun steht im AlG I-Bescheid, dass mir aufgrund der 14tägigen Urlaubsabgeltung bis 14.4. kein AlG I zusteht.

Ist das so korrekt?

Dankeschön.

LG

Lars73

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Antw:Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« Antwort #1 am: 04.05.2022 09:05 »
Ja, für die Zeiten der Urlaubsabgeltung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nicht korrekt ist das der Arbeitgeber sich Zeit mit der Arbeitsbescheinigung lässt.

Opa

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Antw:Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« Antwort #2 am: 04.05.2022 09:28 »
Die Antwort von Lars ist korrekt, wobei 4 Wochen für die Arbeitsbescheinigung (leider) nicht unüblich ist.

Was dir jetzt nicht weiter hilft und vielleicht auch nichts mit deinem Sachverhalt zu tun hat: Im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit wissen viele Betroffene nicht, dass sie einen (gegenüber ALg vorrangigen und höheren) Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus krank sind. Voraussetzungen dafür ist die ärztlicherseits entsprechend ausgestellte AU-Bescheinigung. Wer sich also trotz au nicht weiter krank schreiben lässt, verliert sowohl Geld als auch Anspruchsdauer beim Alg.

maiklewa

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Antw:Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« Antwort #3 am: 04.05.2022 16:18 »
Gab bzw. gibt es da nicht irgendwelche Ausnahmen bei Urlaubsabgeltung und AlG I?

Lars73

  • Gast
Antw:Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« Antwort #4 am: 04.05.2022 16:51 »
Gab bzw. gibt es da nicht irgendwelche Ausnahmen bei Urlaubsabgeltung und AlG I?
§ 157 (2) SGB III sieht für mich eindeutig aus. Ausnahme ist nur, wenn der Urlaub vom Arbeitgeber nicht abgegolten wird.

maiklewa

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Antw:Urlaubsabgeltung = generell kein AlG I? ...
« Antwort #5 am: 04.05.2022 18:34 »
Trifft zwar hier nicht zu, aber als Ausnahme sozusagen gilt:

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010, Az. 10 AZR 649/09