Hallo,
mein befristeter Vertrag lief am 31.3. aus. Der alte AG kam nicht in die Puschen und legte der AfA erst jetzt letzte Woche die Arbeitsbescheinigung vor, bekam also für April bis jetzt kein AlG I. Am 15.4. trat ich eine neue Arbeitsstelle an. Ich konnte krankheitsbedingt 14 Urlaubstage bis zum 31.3. nicht nehmen, daher erhalte ich noch Ende Mai die entsprechende Urlaubsabgeltung. Nun steht im AlG I-Bescheid, dass mir aufgrund der 14tägigen Urlaubsabgeltung bis 14.4. kein AlG I zusteht.
Ist das so korrekt?
Dankeschön.
LG