Hallo zusammen!
Ich arbeite seit fast 6 Jahren als Angestellte (TvöD Vka, 4-Tage Woche) und möchte nun zeitnah meine Stelle wechseln.
Mein derzeitiger AG weiß bescheid, ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, da ich fristgerecht erst zum 30.09. kündigen kann.
Nun wurde mir vom AG gesagt ich soll ein Kündigungsschreiben einreichen und zum 15.07. kündigen, dann würde ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Ich dachte jedoch, dass es sich laut Tarifvertrag bei einem Aufhebungsvertrag um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung handelt, also kein Kündigungsschreiben notwendig sein sollte? Zudem wäre der 15.07. ja nicht fristgerecht..
Ich würde nun dazu tendieren, eine fristgerechte Kündigung einzureichen, mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Können mir Nachteile entstehen, wenn ich fristgerecht oder wie vom AG vorgeschlagen kündige?
Eine weitere Frage wäre bezüglich des Urlaubsanspruchs: Ich habe aufgrund der 4-Tage-Woche einen Anspruch von 24 Tagen/Jahr, vier davon habe ich bereits genommen. Nun sagt mein AG, dass ich, wenn ich zum 15.07. kündigen würde noch 9 Tage Urlaubsanspruch hätte - wenn ich richtig verstehe hat man ab der Hälfte des Jahres jedoch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, also in diesem Fall 16 Tage bzw. 12 wenn man die bereits genommenen abzieht. Ist das korrekt?
Ich freue mich auf Tipps und mehr Wissen als ich es habe, vielen Dank