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Stundenverringerung

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Johann:
Wenn ich mich recht entsinne, stand im TzBfG zum einen, dass eine befristete Teilzeit zwischen 1-5 Jahre sein muss (falls in TV nicht anders geregelt) und ein erneuter Antrag erst ein Jahr nach Ende der befristeten Teilzeit gestellt werden kann bzw. vom Arbeitgeber entsprechend bearbeitet werden muss.

Insofern hat der AN da wohl wenig Möglichkeiten, sofern jetzt im TVöD VKA nicht noch etwas zu steht.

Würde mich mal interessieren, wieso man sich auf lediglich 6 Monate Laufzeit geeinigt hat. Ging das vom AN oder vom AG aus?

Wynchester:
Beidseitiges Einvernehmen, wurde auf Wunsch des AN so gemacht.
Wie verhält sich das denn, die befristete Teilzeit war nun nicht zwischen 1-5 Jahre

BAT:
Ein Zeitrahmen gilt nach TVÖD nur für die erste Option der Teilzeit, nicht für die Fälle "aus anderen Gründen".

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