Moin,
Ein Kollege wollte seine wöchentliche Arbeitszeit von 39h auf 35h die Woche verringern, in einem gemeinsamen Gespräch mit der Leitung wurde dem zugestimmt, befristet für 6 Monate.
Der Kollege steht kurz vor der Rente und wollte diese Verringerung der Arbeitszeit um weitere 6 Monate verlängern, dies wurde bislang mündlich abgelehnt.
Inwieweit besteht ein Anspruch diese Verringerung der Arbeitszeit beizubehalten ?