Autor Thema: Russische "Flüchtlnge" Flüchtlinge?  (Read 2014 times)

janesjanu

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Russische "Flüchtlnge" Flüchtlinge?
« am: 07.05.2022 13:46 »
Hallo,

immer mehr Russen fliehen aus Russland.

Kommen davon welche in Deutschland an, sind das dann auch Flüchtlinge, wie die Ukrainer oder müssen die anders behandelt werden?

Können die auch erst einmal Asybewerberleistungen beziehen, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben und nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder dem subsidären Schutz SGB XII-Leistungen beziehen?

Danke.

MfG

FGL

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Antw:Russische "Flüchtlnge" Flüchtlinge?
« Antwort #1 am: 07.05.2022 18:48 »
Kommen davon welche in Deutschland an, sind das dann auch Flüchtlinge, wie die Ukrainer oder müssen die anders behandelt werden?
Für die Ukrainer gilt die Massenzustrom-Richtlinie. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die in der gegenwärtigen Lage auch für Russen aktiviert wird.

Können die auch erst einmal Asybewerberleistungen beziehen, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben und nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder dem subsidären Schutz SGB XII-Leistungen beziehen?
Ja. Wobei sowohl für Russen als auch Ukrainer der Vorrang des SGB II vor dem dem SGB XII gilt.

BalBund

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Antw:Russische "Flüchtlnge" Flüchtlinge?
« Antwort #2 am: 07.05.2022 20:38 »
Staatsangehörige der Russischen Föderation, welche sich aus tatsächlichen oder vermeintlichen Fluchtgründen in Deutschland aufhalten werden regulär im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behandelt.
§ 24 AufenthG gilt insoweit nicht.

Den Rest hat FGL schon korrekt beschrieben.