Hallo,
immer mehr Russen fliehen aus Russland.
Kommen davon welche in Deutschland an, sind das dann auch Flüchtlinge, wie die Ukrainer oder müssen die anders behandelt werden?
Können die auch erst einmal Asybewerberleistungen beziehen, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben und nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder dem subsidären Schutz SGB XII-Leistungen beziehen?
Danke.
MfG