Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?

Begonnen von Sonnenhütchen1, 07.05.2022 20:20

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xap

Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)

Organisator

Zitat von: xap am 09.05.2022 09:06
Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)

Manchen DO-Angestellten wird nahegelegt, sie sollen sagen, sie wären (wie) Beamte. Das wäre dann für Dritte wohl leichter zu verstehen und dann muss man auch nicht das DO-Konstrukt erklären.