Autor Thema: Reisekosten Dienstantrag TV-L  (Read 2122 times)

Aces

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Reisekosten Dienstantrag TV-L
« am: 09.05.2022 10:30 »
Hallo zusammen,

im Juni steht eine Dienstreise nach Singapur an. Ich bearbeite gerade den Dienstreiseantrag dafür.
Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität in NRW und werde nach TV-L vergütet.

Bei der Dienstreise handelt es sich um ein Projekttreffen.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie es sich mit der Erstattung der Reisekosten verhält. Werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet, beispielsweise für das Hotel und den Flug oder können und sollten die Pauschalen für beruflich veranlasste Auslandsreisen genutzt werden. Auch wenn diese sich eher auf die steuerliche Behandlung beziehen. Insbesondere unklar ist für mich, wie hoch ich die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand ansetzen soll. Kann ich da ebenso die Pauschale für Singapur (54€ pro Tag) nutzen und sind auch hier, für die spätere Reisekostenabrechnung die Belege aufzubewahren? Wie verhält es sich, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen?
Bei der 10-tägigen Reise sind zudem wahrscheinlich nur 3 Tage wirklich geschäftlich. Wie verhält es sich da mit An- und Abreise. Ich nehme an dafür kommt jeweils noch ein Tag drauf, richtig?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank vorab und einen schönen Start in die Woche!
Aces

Max

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Antw:Reisekosten Dienstantrag TV-L
« Antwort #1 am: 09.05.2022 12:04 »
Ihr habt doch sicher eine Verwaltung,  die diese Anträge bearbeitet und auch die Kostenerstattung regelt.
Standard ist Reisemittel+Hotel und Tagespauschale abzüglich Anteil für bereitgestellte Mahlzeiten ungeachtet der tatsächlichen Kosten. Mehrkosten gehen meist zu Lasten des Reisenden.
Bei 10 Tagen für 3 Tage Diensteschäft hört es sich auch nach Verbindung mit Urlaub an. Bei mehr als 5 Arbeitstagen Urlaub würden dir nur noch die Kosten am Einsatzort  für das Dienstgeschäft erstattet.

Öffdler

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Antw:Reisekosten Dienstantrag TV-L
« Antwort #2 am: 10.05.2022 10:50 »
Wo hast Du das mit den 5 Tagen gefunden?

Maßgeblich dürfte doch § 13 LRKG (NRW) sein und die entsprechenden VV dazu oder ist die Anspruchsgrundlage eine andere?

Max

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Antw:Reisekosten Dienstantrag TV-L
« Antwort #3 am: 10.05.2022 14:26 »
Schneller getippt als gedacht und den NRW Bezug vergessen.