Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente

<< < (2/2)

Lothar57:

--- Zitat von: McOldie am 10.05.2022 09:54 ---Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.

--- End quote ---

Danke! Gelten in diesem Fall die gesetzlichen Kündigungsfristen? Das wäre dann im Falle meiner Freundin volle sechs Monate.

Isie:
Üblicherweise wird ein Auflösungsvertrag geschlossen. Für den gibt es keine Fristen, aber es ist natürlich erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen.

herrhausk:
Auf Grund der Corona Pandemie wurde für 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 € Brutto erhöht !!!

Sie kann also die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung beantragen und bis zum erreichen der Hinzuverdienstgrenze weiter arbeiten... und zwar ohne Abzug bis 46.060 € in 2022. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html

Die DRV bietet dazu eine Beratung an.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version